Steyr und die Glaubenskämpfe

Der Landeshauptmann befahl hierauf dem Bürgermeister und dem Rat von Stepr die Dredigten zu besuchen und auch die Bürgerschaft dazu zu verhalten, bei ernstlicher Strafe. Das scheint aber die Stimmung nicht sonderlich gebessert zu haben denn als die kaiserlichen Kommissare dem neuen Pfarrer Widersberger im Namen des Passauer Ordinariates die Pfarre übergeben hatten, zog dieser vor, seinen Wohnsitz im Kloster Garsten und nicht im Pfarrhof aufzuschlagen und nur am Sonntag zur Abhaltung des Gottesdienstes in Stepr zu erscheinen.!) Dr. Ruef wurde am Ende des Jahres als Propst nach Klosterneuburg postuliert. Daß Löbl seine Augen überall hatte, zeigt auch die Umbesetzung der Stadt¬ schreiberstelle die Johann Neudecker innehatte. Lindner sagt von ihm, daß sein ein¬ ziger Fehler der wäre, Lutheraner zu sein.?) Der Landeshauptmann trug die Stelle dem Waidhofner Stadtschreiber Matthias Thiel an, doch diesem war der Steprer Boden zu heiß und er lehnte ab. So wurde im Jahre 1602 Nikolaus Draunfalk von Löbl zum Stadtschreiber ernannt. Dieser hatte wieder in den Augen der protestantischen Steprer einen groben Fehler, und das war sein katholisches Bekenntnis; aber sonst waren sie mit ihm, wie Lindner berichtet, sehr zufrieden was aber nicht hinderte, daß er, als der Drotestantismus im Jahre 1608 wieder das Heft in die Hand bekam, verabschiedet wurde. Mit der Einführung der katholischen Religion und ihrer Vertreter war es jedoch allein nicht getan. Die Steprer murrten zwar und sabotierten wo sie konnten, die katholische Reformation, mußten sie aber hinnehmen.s) Da kam die Rechnung über die 8000 Dukaten Doenfall, die der Landeshauptmann nicht vergessen hatte. Das brachte die Stadt in Bewegung dagegen konnte man doch etwas tun. Am 7. August 16004) zitierte Löbl den Stadtrichter Hieronpmus Hirsch, die Räte Michael Aidn, Hieronpmus Händl Hans Stauder und Isaak walspeck nach Linz, wo er ihnen nahelegte, die Schuld zu zahlen und einen Revers betreffs des Reformationswesens auszustellen. Bis sie dies ausgeführt hätten, behalte er sie in [aft. Eine Resolutions) vom 9. An¬ gust 1600 gab dies dem Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt Stepr bekannt. Der Revers lautet: den beurlaubten Dredigern sei kein exercitium zu gestatten keine neuen seien ohne kaiserlichen Befehl einzustellen die Kirchen und Benefizien zurück¬ zustellen. Die katholischen Geistlichen seien zu schützen, nichts gegen sie zu reden. An die Religions=Reformation hätten sich alle zu halten. Wer sich im Gewissen beschwert fühle, könne ohne Schaden seiner Ehre Leib und Gut auswandern. Ebenso habe jeder evangelische Schuldienst zu unterbleiben. Das Reformationswesen (lutherisch) sei ab¬ zuschwören und alle Stiftsbriefe „originaliter“ abzuliefern. Der Bürgermeister sollte den Bescheid vom Schloß in Linz abholen. Er ließ sich aber entschuldigen und sandte eine Vertretung. Löbl verlangte, daß der Rat einen neuen Richter an Stelle des Hie¬ ronpmus Hirsch vorschlage. Die fünf Häftlinge im Linzer Schloß konnten noch am Tage ihrer Verhaftung einenBrief nach Hause senden.*) Sie wiederholten darin den Hergang ihrer Ver¬ haftung die Forderungen des Landeshauptmanns und ihre Verteidigungsrede vor ihm nämlich daß der Drediger im Spital nicht vom Rat bestellt gewesen sei, von Almosen und Barmherzigkeit lebte und überdies schon gestorben sei. Die Prediger seien längst 9Pfarrer Heller, dessen Nachfolger Widersberger war, war Administrator des Klosters Gleink geworden. Widersberger war aus Franken, gut gebildet und ein stiller Mensch. frommer 2) Lindner S. 71. 3) StA. K. XI. L. 25, Nr. 5. Bürgermeister Richter und Rat von Stepr über¬ sandten am 29. August 1600 dem Abt von Garsten eine beglaubigte Abschrift der Urkunde aus dem Jahre 1505, die von Deter Danhalm als dem damaligen Stadt¬ richter und Heinrich Dreuhaven, einem zur Emain der Ritter von Stepr gehörigen Adeligen, unterzeichnet worden war. Sie anerkennt Abt Ulrich von Garsten und seine Nachfolger als rechte Pfarrer von Stepr, denen Kirchen und Kapellen, auch in der Burg,untertan seien. Sie sollten dafür der Stadt alle „geistlichen Ding und pfarrlichen Gaben“ spenden. R.Dr. 1600 S. 6 vom 5. Jänner: Die Frauen der ehemaligen Dre¬ diger wurden vor den Rat beordert und gebeten, ihren Männern die sich noch hier aufhielten,zu sagen, daß alles nichts nütze und sie sich hinwegbegeben müßten. 4) Drev. S. 527: Der Bericht über den Kampf um die 8000 Dukaten in den Ratsprotokollen steht dem über die Religionserneuerung an Ausführlichkeit nicht nach. 5)StA. K. XI L. 24, Nr. 1712, am 9. August 1600, Linz. 6) StA., K. XI, L. 24, Nr. 1712, Linz, am 8. August 1600. 71

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