lution vom 8. Mai 1597 aus Prag. Die Schrift stellt den Uebelständen in der katho¬ lischen Kirche die Notwendigkeit einer einheitlichen protestantischen Front entgegen. Die haltung des Kaisers lasse, so wird erklärt, Angriffe erwarten. Um für alle Fälle gewappnet zu sein, werden genaue Verhaltungsmaßregeln aufgestellt, die auch Einwände von Seiten der Angreifer berücksichtigen. Die Instuktionen konnten aller¬ dings kaum zur Anwendung gelangen, da die rasche Durchführung der Abschaffung der protestantischen Religion und ihrer Prediger der Stadt nicht viel Zeit zu Er¬ widerungen ließ und ihre Schärfe alle Abwehrmaßnahmen zur Aussichtslosigkeit ver¬ urteilte. Einen ersten Erfolg konnte das Kloster Garsten buchen. Die Steprer Schlo߬ kapelle wurde vom Burggrafen Hans Adam. Hoffmann dem Abt übergeben und neu geweiht.!) Damit hatte der Katholizismus wieder einen wenn auch kleinen Dorposten in der protestantischen Stadt und er hielt ihn, bis die katholische Reformation die Offensive eröffnete.?) Als der Landeshauptmann 1597, nach Beendigung des Bauernkrieges die ver¬ triebenen katholischen Pfarrer wieder einsetzte, wagte Abt Martin von Garsten einen Dorstoß gegen die Steprer Protestanten und verlangte die Absetzung des protestan¬ tischen Pfarrers Lampl. Der Rat erwiderte, die Kirche sei von der Stadt gebaut worden und nicht von Garsten und die protestantische Religionsausübung bestünde nun schon unter drei Landesfürsten und römischen Kaisern. Die Sache kam schließlich, da der Abt nicht locker ließ, vor den Landeshauptmann und damit war ihr Schicksal entschieden denn für Löbl kam nur eine Lösung in Frage, und das konnte nur die sein, die sein eigenes Vorhaben vorwegnahm, die Abschaffung der protestantischen Religion und ihrer Drediger.s) Anfang Jänner 1598 zitierte Löbl den Bürgermeister den Richter, den Stadtschreiber und drei Ratsherren nach Linz, wo ihnen am 10. Jän¬ ner im Beisein des Abtes unter Androhung allerhöchster Ungnade und einer Doen von 4000 Dukaten befohlen wurde, ihre Kirchen zu sperren, ihre Drediger abzuschaffen und den Pfarrer Lampl entweder selber sicherzustellen oder auf das Schloß nach Linz zu bringen. Der Abt von Garsten erhielt einen Verweis, daß er die Pfarrersetzung nicht schon längst vorgenommen hätte. Als die Abordnung wieder in Sterr eintraf und dem Rat Bericht erstattet hatte, beschloß man, es wir brieflichen Gesuchen und Bitten zu versuchen. Doch die Zeiten hatten sich geändert, und was zu Calixtus' Zeiten möglich war, kaiserliche Befehle jahrelang zu sabotieren und erst durchzuführen, wenn der Kaiser drohte und man es für die eigene Sache für besser fand zu parieren, erwies sich unter Löbl als unmöglich. Der Landesfürst wer in seinem Landeshauptmann so nahe gerückt, daß Ungehorsam gefährlicher geworden war als früher da niemand im Lande war, der sich sonderlich verpflichtet gefühlt hätte, kaiserlichen Befehlen Nachdruck zu verleihen. Die Steprer sollten es sofort zu spüren bekommen, daß Ungehorsam schlimme Folgen nach sich zog. Das Gesuch des Rates von Stepr wurde umgehend am 15. Februar) abgelehnt, die Bezahlung des Doenfalles verlangt, widrigenfalls die Strafe auf 8000 Dukaten erhöht würde bzw. die Güter der Ratsherren exekutiert würden. Der Ofarrer sei festzunehmen. Trotz dieser drohenden Sprache wagte der Rat von Stepr eine zweite Bittschrift. Die Bürger erklärten, nicht einer Sekte sondern der reinen Lehre Gottes ergeben zu sein und nie dem Landesfürsten die Treue ge¬ brochen zu haben; die Pfarrkirche sei Eigentum der Stadt und der Gottesdienst nach der AC sei seit gut 40 Jahren abgehalten worden. Da, wie der Landeshauptmann gesagt habe, der Kaiser niemanden in seinem Gewissen und Eigentum beeinträchtigen wolle, könnte man in die Abschaffung der Prediger und der protestantischen Religion nicht einwilligen. Sie vergaßen auch nicht zu erwähnen, daß im Falle einer Religions¬ 1) Hoheneck III, S. 256 ff. Abt Martin hatte die Schlüssel gefordert und hielt jeden Freitag Gottesdienst. Lindner S. 19. 2)Wie verhaßt die katholische Religion und ihre Anhänger den Steprern war, erläutert Lindner (S 56) mit folgendem Beispiel: Als der katholische Waidhofener Bürger Kaspar Degel 1596 nach Stepr kam, um sich hier von einer schweren Krank¬ heit heilen zu lassen hier aber starb wurde ihm ein ordentliches Begräbnis ver¬ weigert, weil er die Dienste der Drädikanten als Katholik abgelehnt hatte; er wurde von schmutzigen Lastträgern auf dem „Fidlberg“ begraben, ohne jedes Geleit; nicht einmal seine protestantische Gattin durfte teilnehmen: „Adeo adhuc illo tempore nomen catholicorum apud Styrenses odiosum erat“ 3)Die folgenden Ereignisse bei Prevenhuber S. 515ff, bei Pritz, Geschichte der Stadt Steyr, S. 228ff; bei Lindner findet sich nichts. 5 65
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