nachließ, wie die Korrespondenz des Landes o. d. E. mit Wien und Graz beweist.!) Eine Aenderung der Lage vollzog sich erst als mit der Einsetzung Löbls als Landes¬ hauptmann die politische Gegenreformation ihren festen Standplatz in Linz Agge in Auge mit den protestantischen Ständen fand. Die Klage über den Entzug der ersten Instanz, die bis in die Regierungszeit des Kaisers Maximilian II. zurückreicht wurde, als Rudolf II. begann, kirchliche Streitigkeiten an sich zu ziehen, von den Ständen aufgegriffen und zu einem wichtigen Verhandlungspunkt gemacht hinter dem sich mancherlei verschanzen ließ.?) Der Kaiser gab seinen Entschluß bekannt, daß er die Schlichtung kirchlicher Streitigkeiten als eine Sache der landesfürstlichen Gerichtsbarkeit betrachte und sie deshalb auch den dies¬ bezüglichen Instanzenweg zu gehen habe, der das grundherrliche Gericht ausschließe. Trotz aller Proteste erneuerte der Kaiser am 15. März 1590 sein diesbezügliches De¬ kret vom Jahre 1582. Die Erklärung, daß der Lehensherr über freie Auf= und Ab¬ setzung der Pfarrer freie Hand habe und der Dogt ihn dabei schützen müsse, konnte bei den bereits wieder reformierten und langsam im katholischen Geist erstarkenden Klöstern eine Besetzung der Pfarre mit katholischen Priestern gewährleisten. Sie setzte jeden Dogt, der dies verhindern wollte, ins Unrecht, für welches er vom Landeshaupt¬ mann zur Verantwortung gezogen werden konnte ja mußte, wenn dieser im Sinne des Agisers, dessen Beamter er war und der von diesem gewünschten katholischen Reform handeln wollte. Damit wurde der Landeshauptmann der entscheidende Faktor in der religiösen Erneuerungsbewegung. Seine Gesinnung und Einsatzbereitschaft sollte über Erfolg oder Mißerfolg der kaiserlichen und bischöflichen Maßnahmen entscheiden. diesen Maßnahmen wurde aber auch die bischöfliche Jurisdiktion in die Schran¬ Mit ken gewiesen und Passaus Ansicht über das Privilegium fori zur Niederlage ver¬ urteilt, da die Stände den Entzug der ersten Instanz weder durch den Landesfürsten noch durch den landfremden Bischof wünschten. Was am Beginn der Reformation im Lande ob der Enns als wichtiges Hilfs¬ mittel gegolten hatte für das Eindringen des neuen Ideengutes, die Flut von Streit¬ schriften, Erbauungs= und Lehrbüchern, kurzen Historien und Neuen Zeitungen, die, hauptsächlich aus Deutschland kommend ihren Weg bis in das entlegenste Bauernhaus gefunden hatten, mußte notwendigerweise am Beginn einer Gegenreformation energisch bekämpft werden. Einerseits durch Verbots) und andererseits durch Verbreitung katho¬ lischer Literatur. Die Schriften des Petrus Canisius S. J.,4) der volkstümlichen Sati¬ und riker und Polemiker Johannes Nas vom Orden der Franziskaner=Missionares) 7Eder II, S. 160 ff. Enns der 2) Beschwerde des lutherischen Adels in Oesterreich ob und unter werde es 1582. Rudolf antwortete mit der Entschließung vom 14. Mai 1582, er nach Hofe halten wie sein Dater, der die Religionssachen von der u.=ö. Regierung zog und nach der Beratung der Geheimen Räte und Reichshofräte selbständig entschied. Die Disposition in der Religion, in geistlichen und Kirchensachen gebühre dem Kaiser als Landesfürsten allein. Bei Streitigkeiten zwischen Drälaten, Pfarrern und Land¬ leuten um geistliche Lehenschaft und Dogtei um Grund, Boden, Zehente Untertanen, Güter und Rechte von Kircheneigentum sollte im Lande o. d. E. als 1. Instanz der Landeshauptmann entscheiden. Die erste Appellation sollte an die u.=ö. Regierung gehen, die Revision bei Hofe erfolgen. Dgl. Eder II, S. 218. Bischof Urban von Trenbach konnte unter Rudolf II. ein Derbot erreichen. 3) Auf dem Februarlandtag 1585 wurde der Fall eines Arztes beraten, dem auf seiner Reise von Tübingen nach Thenio in Ungarn in Linz Bücher „aufgehalten wurden“. Das Verbot hat jedoch in der Folge nur bewirkt, daß die verbotenen Bücher und Bro¬ schüren heimlich verkauft wurden, was aus einer Beschwerde Bischof Urbans aus dem Jahre 1585 hervorgeht. Ogl. Wiedemann Bd. II. S. 469. Monographie von Otto Braunsberger S. I., Freiburg 1917 P. Canisius' be¬ 4) deutendste Arbeit war die Herausgabe dreier Karechismen; 1555 ein großer lateini¬ scher, 1556 zuerst lateinisch, dann deutsch der kleinste und 1558 der mittlere Kate¬ chismus lateinisch und 1565 deutsch. O. Braunsberger: Entstehung und erste Ent¬ wicklung der Katechismen des seligen Petrus Canisius (1805) und F. Krus S. J.: I. Artikel Canisius in Roloffs Lexikon der Pädagogik Bd. Weihbischof von Brixen, Kontroversprediger aus dem Franziskanerorden. 5) 605 Deutsch=österreichische Literaturgeschichte, Bd. I, S. Wird von Nagler=Zeidler, Kraftnatur genannt, die die Waffe „göttliche Grobheit“ und 607 eine volkstümliche zu handhaben wußte. Dgl. Schöpf J.: Johannes Nasus. Zehntes Programm des k. k. Grmnasiums Bozen 1859/60, S. 1—77 und Janssen=Pastor, V 15—14. S. 584 ff. 62
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