Steyr und die Glaubenskämpfe

tigkeit dieser Ansicht bestätigte schon der Verweis den Dizekanzler Dieheuser den ins Schloß gerufenen Städtevertretern am 15. Juli erteilte. Sie verteidigten sich in einem Antwortschreiben damit, daß sie die finanziellen Lasten gemeinsam mit den anderen Ständen trugen, mit diesen durch den Vertrag von 1558 verbunden seien und daß sie sich von den unterennsischen Städten unterschieden die, mit den Märkten verbunden zum Kammergut gehörten.!) Der kaiserliche Bescheid verwies ihnen ihren Ungehorsam; sie gehörten im privaten Religionshandel auf die Seite des Landesfürsten. Im Landtag begann nun wieder das alte Ringen um kaiserliche Geld= und ständische Religionsforderungen. Der Erbhuldigungslandtag, der am 16. Juli eröffnet worden war, wurde ohne Einigung abgebrochen und nach der Eröffnung der Herbst¬ tagung amI. September die ständische Opposition fortgesetzt, doch bewilligten die Stände schließlich im Hinblick darauf, daß der „Wienerische Handel“ bei ihnen nicht vorgenommen worden sei, 50.000 fl für die Verteidigung des Landes Die stillschwei¬ gende Weiterduldung des bestehenden Zustandes scheint ihnen dafür sicher gewesen zu sein; jedenfalls wurde am 5. September die neue evangelische Kirchenordnung verkündet. Die Städte aber fürchteten daß sie gezwungen würden, sich nach dem päpst¬ lichen Wien zu richten und Vorfälle wie in Graz deuteten auf Gewaltneßnahmen im Weigerungsfalle hin. Sie wußten daß der direkte Angriff gegen sie geführt werden würde. So schlossen sie am 26. August 1579 ein geheimes Schutz= und Trutzbündnis im Linzer Rathaus.?) Es war dies eine Kampfansage der selbstbewußten Bürgerschaft, die fest zur AC stand und auf ihre Kraft, die in der Zeit wirtschaftlicher und kultu¬ vellerBlüte gewachsen war, vertraute, gegen eine Bedrohung ihrer durch jahrzehnte¬ lange Duldung fest verankerten Religion, trotzdem das Recht auf Seite des Landes¬ fürsten war, der die Städte vom Adelsprivileg der Religionskonzession ausgeschlossen hatte. Dieses Schutz= und Trutzbündnis enthielt Instruktionen über geeignete vereinte Abwehrmaßnahmen der Städte.s) Seit 1581, da Melchior Klesl Generalvikar des Bischofs von Passau im Lande unter der Enns geworden war vereinigten sich dieBemühungen der politischen Gegen¬ reformation und der innerkirchlichen Reformation. Das Land o. d. E. war durch seine Haltung die „eigentliche Trutzfeste des Protestantismus“ in den Erblandent) geworden und versuchte, sich als solche zu halten, obzwar es umgeben war von Ländern, in denen die Gegenreformation schon begonnen hatte. Die passive Resistenz des Landtages führtezu seinem Verfall. Im Jahre 1582 erklärten die Ständeverordneten dem ErzherzogMax, der den Kaiser vertrat, bei Veränderung der Religion in den Städten und im Lande keine Bewilligungen mehr leisten zu können,5) 1585 mußten sie von den Kommissären an ihre Landtagspflicht gemahnt werden die sie verweigerten. Im Jahre 1584 mußte der Landtag zweimal einberufen werden, da niemand erscheinen wollte.*) 1585 verweigerten die ständischen Verordneten auch Erzherzog Matthias gegenüber die Erledigung der kaiserlichen For¬ derungen vor Bewilligung ihres Hauptpunktes und reisten schließlich ohne Erlaubnis ab.?) 1586 antworteten sie erst auf die dreizehnte ihnen zugestellte Schrift des Erz¬ herzog Matthias 1587 fehlte der ganze Herrenstand auf dem Landtag.s) Hierauf er¬ folgte 1588 auf der Februartagung eine Erneuerung der Landtagsordnung.?) Es war eine strenge Reform, deren Nichtbeachtung bestraft werden sollte. Die revolutionären Bewegungen im Lande die mit dem Sierninger Handel 1588 begonnen hatten und bis zum zweiten Bauernkrieg nicht zur Ruhe kamen, verhalfen der Reform zum Erfolg da die gemeinsamen Interessen der Grundherrn bedroht waren. Die plötzliche Not¬ wendigkeit eines Zweifrontenkrieges schwächte die Opposition gegen den Kaiser und ließ die Religionsfrage etwas in den Hintergrund treten wenn auch die Aufmerk¬ samkeit auf die Vorgänge in den angrenzenden österreichischen Ländern keineswegs 1) Linz, geheimes Archiv Nr. 57. Die Städte trugen nach dem Verteilungs¬ schlüssel 578 ein Fünftelder Zahlungsforderungen. Ogl. Eder II. S. 156. 2) Dgl. Eder II S 215. 3 Oberleitner S. 40. 4) Loesche: Geschichtedes Protestantismus in Oesterreich, S. 59. 5 Annalen Bd. XV Bl. 516 ff. 6)Annalen Bd. XVIBl. 452. 70 Bd. Annalen XVII Bl. 11°. 3 AnnalenBd. XVIII, Bl. 17. 9) Annalen Bd. XVIII, Bl. 527. 61

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