und Ruraldechante.!) Der Bischof erklärte in der Vorrede, daß die Artikel anläßlich einer Disitation entstanden seien,?) die ihre Notwendigkeit vor Augen geführt habe. Ihre Eigenschaft als Instruktion machte sie zu einer grundsätzlichen Regel. Daß sie befolgt wurde, wird die Haltung der Geistlichen in Stepr als Beispiel beweisen.s) Fünf Artikel befassen sich mit den Sakramenten im allgemeinen, 76 mit ihnen im besonderen, davon 16 mit der Taufe 2 mit der Firmung, 12 mit der hl. Eucharistie, 21 mit der hl. Messe 12 mit der Buße, 4 mit der Krankenölung, 9 mit der Ehe. Weiters folgen 9 Artikel über das Brevier den Gottesdienst und das Predigtamt 24 über Lebensführung und Disziplin des Klerus; 21 behandeln die Pflichten des Pfarrers 18 die Begräbnisse. Die Durchführung der Trienter Beschlüsse war grund¬ legend. Alle häretischen Pfarrer und Konkubinarier waren beim Ordinariat anzu¬ zeigen und ihre Entfernung war energisch zu betreiben. b) Auf dem politischen Sektor. Rudolf II. lehnte bei seiner Thronbesteigung die Bestätigung von Religions¬ privilegien ab. Damit zeigte der junge Kaiser an daß er nicht gewillt war, die pro¬ testantenfreundliche Haltung seines Daters fortzusetzen. Am 22. November 1576 sagte er dem päpstlichen Nuntius Delfino während einer Audienz in Linz zu, daß er die Privilegienbestätigung zurückweisen und keine Konzession bewilligen wolle, die Oester¬ reich, Böhmen und Ungarn zum Dräjudiz sein und anderen Häretikern zum Beispiel dienen könnte.4) Für weitere Maßnahmen behielt er sich jedoch volle Handlungsfreiheit vor, indem er bindenden Erklärungen auswich. Sein Verhältnis zum vierten Stand, den Städten legte er von vornherein fest als er die Bürgerschaft von der Teilnahme am Begräbnis seines Vaters in Wilhering ausschloß, da ihm ihre Vertreter denen des Adels und des Klerus nicht ebenbürtig schienen. Ursprünglich sollten sie auch im Erbhuldigungsausschuß nicht vertreten sein. später Den Kampf gegen die neue katholische Linie des Kaisers konnte nur eine geschlossene, in sich gefestigte protestantische Front mit Aussicht auf Erfolg führen. Zu diesem Zweck war die Schul= und Rirchenordnung geschaffen worden, wurde die Verschmelzung der verschiedenen, der neuen Lehre anhängenden Volksteile, sowie die Vereinigung der dogmatisch und liturgisch zersplitterten Neugläubigen versucht.5) Die erbittert geführten Erbhuldigungsverhandlungens) vom 5. bis 15. Juli 1578 endeten trotz Drotestes der Stände trotz Bitten und Drohungen, die Bestätigung der Religionsfreiheit endlich zu vollziehen, mit dem feierlichen Huldigungsakt ohne die Gegengabe der Religionsfreiheit seitens des Kaisers. Den Ständen war angesichts seiner starr ablehnenden Haltung nichts anderes übriggeblieben, als in ihrer letzten Drotestnote vom 15. Juli zu versichern, daß sie zwar zur Erbhuldigung bereit wären, weiterhin bei der AC. zu bleiben gedächten. jedoch Im Laufe dieser Ereignisse hatten die Städtevertreter die adeligen Stände be¬ worauf ihnen diese schworen, sie in der Religionsfrage nicht im Stich zu lassen zwar bestmögliche Hilfe zusicherten jedoch die Ungesetzlichkeit des bisherigen Zu¬ standes und die Aussichtslosigkeit ihrer Forderungen durchblicken ließen.?) Die Rich¬ 9Gedruckt 1590 bei Matthäus Nenninger in Passau. Behandelt bei Eder II, 224 ff. Seite 2)Eder betrachtet diese als Fortsetzung der Disitation von 1585. 3) von Sierning. Daß sie nötig war beweist der Streit zwischen dem Pfarrer Steyr 1506/98. Leonhard Doechmann, und dem evangelischen Kirchenministerium in von Sierning StA., K. XI. L. 25, Religionsakten 1584—1659 Nr. 4. Der Pfarrer über Eingriffe beklagte sich am 25. September 1598 bei dem Steprer Bürgermeister die Einträge, der evangelischen Drädikanten in seinen Seelsorgebereich; der Rat möge beschuldigte die heimlich und „hinderrugs“ geschähen, abschaffen. Das Ministerium eine Ueber¬ in seiner Antwort mehr die Zustände in der Pfarre Sierning, als daß es häufige Ab¬ griffe entschuldigt hätte. Die Beschuldigungen richteten sich gegen die zwinge, ihre wesenheit des Pfarrers und seine mangelhafte Vertretung, die die Leute nach Stepr zur Taufe zu bringen und die Dredigten zu besuchen. Kinder Delfinos an 4) 8 Annales ecclesiastici Bd. II, S. 552. Bericht Theiner A.: Kardinal di Como Linz, vom 25. November 1576. 5) und andele Lutherische Schutzschrift von ihrer Religion contra Flacianes Sektierer. StA. Kirche und Schule Nr. 1707. 6)Annalen Bd. XIV Bl. 255ff, Bl. 222. 7) Annalen Bd. XIV Bl. 257. 60
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2