Die Bitte um Freilassung Rottenhofers unterstützten 140 Sierninger, die nach Linz kamen, vor der Stadt die Waffen ablegten und gemeinsam mit der Frau des Schulmeisters im Landhaus auf den Knien um Schutz baten.!) Vor dem Landtag bezeichnete Sieamund von Pollheim den Abt Alexander als Anstifter zur Verhaftung Rottenhofers. Im Landtag vom 22. Februar 1589 ereignete sich ein Zusammenstoß zwischen dem Abt und Hans Freiherrn von Sprinzenstein.?) Der Abt gab vor Sprinzenstein seiner Meinung Ausdruck, der Adel habe die Bauern gegen die Prälaten aufhetzen wollen, und später erklärte er noch, er fürchte nicht die Bauern, sondern die in den „samtenen Hüten“ und einige Tage später behauptete der angriffslustige Abt, die Herren hätten lauter Flaccianer als Prediger worauf ihn Sprinzenstein einen Lügner nannte. Auf dem Landtag gaben die Adeligen den Reformgelüsten der Prälaten die Schuld am Bauernaufruhr. Sie könnten wenn die Prälaten Vollmacht hätten, ihre Reformen weiter zu betreiben, protestantische Bauern abzuschaffen und ihre Güter einzuziehen, nichts mehr zahlen. Die Kommissäre verlangten in der Folge die Bereinigung des Streites zwischen Abt Alexander und Sprinzenstein und verweigerten jede Bewilligung von Forderungen vor der kaiserlichen Resolution. Erzherzog Matthias schlug die Suspension beider Teile bis zur kaiserlichen Entscheidung vor.s) Am 10. April 1589 benachrichtigte der Verwalter der Landschaft Grundherren und Dogtobrigkeiten von dem Beschluß Erzherzog Ernsts, daß der Rechtsweg in der Sache, gegen Tätenpeck zum Statthalter führe und sie keinen ungebührlichen einzu¬ schlagen hätten; der Beschwerdeweg stehe ihnen offen. Hilfe und Protektion werde ihnen jederzeit zuteil. Die Grundherren wurden ermahnt, unnötige Härten zu ver¬ meiden.?) Stelle der kaiserlichen Kommission trat mittlerweile ein Ausschuß der An weltlichen Grund= und Dogtobrigkeiten und der Sierninger Untertanen zusammen. Letztere entschuldigten sich und erbaten einen neuen Pfarrer.s) Tätenpeck sollte die aufgelaufenen Kosten von 5600 fl bezahlen. Sie richteten eine Bittschrift an den Kaiser,*) die Grundherren und die Dogtobrigkeiten wandten sich an den Bischof. Türkengefahr, die Erledigung des polnischen Chrones und die daraus erwachsenen Geldschwierigkeiten begünstigten den Handel. Die kaiserliche Resolution vom 26. Mai 1589 trug der Landschaft die Abstellung der Unruhen und den Grundherrn in Sier¬ ning Disziplin über ihre Untertanen auf. Die Neubesetzung der Sierninger Pfarre mit friedlichen Pfarrer wurde dem Bischof von Passau empfohlen.?) einen Die Einigkeit in der Landschaft wurde auf allgemeinen Wunsch der Drälaten und Herren wieder hergestellt. Beim Kaiser wurde die Angelegenheit durch ein Schrei¬ ben Sprinzensteins bereinigt. Dem Abt Alexander diktierte jedoch der Kaiser wegen ungebührlichen Verhaltens bis auf weiteres ein Landtagsverbot. Eine schriftliche Er¬ klärung der Prälaten an Sprinzenstein auf dem Landtag vom 26. April 1590 beendigte den Streitfall. Auch Tätenpeck und die Gemeinde Sierning verglichen sich.s) Es wurde der Tätenpeck ver¬ Gemeinde Religionsfreiheit zugesichert und ein protestantischer Dikar. zichtete auf das Einkommen von 1588. Am 15. Dezember 1591 kam ein neuer Pfarrer nach Sierning. Als er katho¬ lische Zeremonien einführen wollte verhinderte der „Dofel“ den katholischen Gottes¬ dienst.?) Diesen neuerlichen Fall erledigte erst der am 14. Mai 1592 neu ernannte Statthalter Hans Jakob Löbl, mit dem die Gegenreformation begann nicht mehr des Bischofs von Dassau zu bleiben, sondern eine Angelegenheit des eine Sache Landesfürsten zu werden, eine Sache des weltlichen Gehorsams. Damit wurden auch die Mittel gegen jeden Widerstand schärfer und durchgreifender, wie im Verlauf der Ereignisse zu sehen sein wird. 7Eder II, S. 242. 2 Annalen Bd. XVIII, Bl. 505. 3) 509, 511, 515, 514. Annalen Bd. XVIII, Bl. 448, 3StA. g. a. O. 5) Annalen Bd. XVIII Bl. 448, 455 u. 458. 6) Annalen Bd. XVIII, Bl. 460. 7)Oberleitner S 47. 1590. einer gemischten Kommission am 51. 1. 8) Verhandlung unter Zuziehung 9) Supplikation der Sierninger Untertanen vom 11. Mai 1592. Annalen Band 2. Teil, Bl. 107. XIX, 58
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