Steyr und die Glaubenskämpfe

Nachrichten der Verordneten. Der Landschaftssekretär Epring begab sich nach Stepr, um den Rat umzustimmen. Anscheinend sollte niemand als Gesandter nach Wien, erstens da dieser für lange Zeit seinen Beruf hätte vernachlässigen müssen und zweitens dürften die immerwährenden Gesandtschaften der Stadt zu viel Geld gekostet haben. Schließlich reiste aber doch der Stadtschreiber nach Wien ab, da der Rat befürchtete, daß er seine ablehnende Haltung einmal zu spüren bekommen könnte Die erste Meldung lautete: die Verordneten würden sich nur zur Ac bekennen.!) Die von den drei Ständen in Linz aufgestellte Kirchenordnung wurde auch Stepr zugesandt,?) das bereits seit 1566 eine eigene besaß. Dunkt vier der neuen Kirchen¬ ordnung besagte, daß „Kirch=Agenda“ nur von den Ständen herausgegeben würden. Trotzdem blieb Stepr bei seiner alten, vom evangelischen Ministerium ausgearbeiteten Ordnung die von den Ständen ebensowenig sanktioniert wurde, als deren Agende vom Kaiser, nur daß Stepr niemals darum angesucht hat, sondern stillschweigend bei seiner alten blieb, die wesentlich nicht von der der Stände abwich. Stepr hielt sich auch stets auf dem laufenden, so wie es andere Städte in Religionssachen hielten. Korrespondenz mit Wien und den Wiener Handwerkern gab den Steprern ein Bild über die Wiener Seelsorge. Der Bericht ergab, daß Konzession und Assekuration maßgebend für Unterösterreich waren und Ausnahmen nicht gestattet würden.3) Vom Grazer Landtag 1580/81 ertönten bereits Klagen über Bedrängung der lutherischen Lehre.*) Dem Erzherzog gegenüber beriefen sich die steirischen Stände auf die Religionspazifikation. Eine Schrift Dr. Kanzls an die Stände von Steiermark vom 10. Dezember 1550 die auch den Steprern zugesandt wurde, sprach auch von Einziehung von Gütern und daß schlechte Aussichten für die Lutherischen seien und es werde kommen daß man sie vertreibe, erschieße und ihre Kirchen zerstöre. Ein erster Vorgeschmack der Gegen¬ reformation, den die Stadt Stepr aus der Steierwark zugesendet bekam. Das Land o. d. Enns hatte jedoch in dieser Beziehung keine Sorgen und Stepr das sich seit der Mitte des sechzehnten Jahrhunderts in einem steten wirtschaftlichen Aufstieg befand erreichte in diesen Jahren seinen wirtschaftlichen Höhepunkt und war auch kulturell nicht hinter seiner Zeit zurückgeblieben. d) Wirtschaftliches und kulturelles Leben Steprs. Seit die Kirchenfrage in Ordnung gebracht und die Schule eingerichtet worden war, hatten sich die Bürger der Regelung des wirtschaftlichen Lebens der Stadt widmen können. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts häufen sich die Be¬ tätigungen von Handwerksfreiheiten: Nadler (1562) Feil= und Zirkelschmiede (1565), Zweckschmiede (1580), Kaltschmiede (1567), Färber (1569), Seiler (1579), Schuster (1580), Geimetzger (1580), Bader (1589) u. die Lederer (1596) werden mit Ordnungen begabt.s Es kam zur Bildung neuer Zechen auch durch Trennung zweier in einer Innung zusammen¬ gefaßter Handwerkszweige, wie dies z. B. bei den Zweck= und Ahlschmieden der Fall war, beim Dosamentier= und Seidenstrickhandwerk und beim Glasgewerbe. Mit der Auf¬ stellung von Handwerksordnungen war es jedoch noch nicht getan. Es war auch not¬ wendig, das Leben des Handwerkers nach ihnen auszurichten und streng über ihre Durchführung zu wachen. Jedes Mannes Platz im Gemeinleben der Stadt, der durch Beruf und Stellung in ihm als Lehrling, Geselle oder Meister bestimmt war stand unter allgemeiner Kontrolle sowohl der Zunftgenossen als auch der Bürgerschaft und 1)Rpr. 1579 S. 221 vom 10. August. 2)Apr. a. a. O. Nr. 170] vom 5. September 1578. 3)Rpr. a. a. O. Nr. 1702 vom 20. April 1579. 4)Rpr. a. a. O. Nr. 1705. 5)Fascikel Nadler 1160—1768, Kasten XI, Lade 5 F. Berndt: Das ehrsame Handwerk der Feil= und Zirkelschmiede in Stepr. S. M. Fascikel Klampferer 1508—. 1746, K. XI, L. g. Fascikel Färber 1565—1771, K. XI, L. 5. Fascikek Seiler 1528—. 688, Nr. 5191, K. XI, L. 6. Schuhmacher 1580—1765, K. XI. L. 6. Steprer Museum —— Nr. 5770 Handwerksordnung der Geimetzger. Fascikel Zweckschmiede 1656—1762, K. IX., L. 6. Fascikel Bader 1589—1745 K. XI, L. 5, Npr. vom 5. Juni 1589, S. 105. Fascikel Lederer 1594—1776, K. XI, L. 4. 51

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