Steyr und die Glaubenskämpfe

50 7. Februar 1578 nur noch 10 fl bewilligt und festgestellt, daß bereits zuviel Studenten in Wittenberg seien.!) Am 25. Dezember1577 mußte eine Reihe ehrenwerter Bürger, darunter der protestantische Eisenhändler Madlseder vom Rate bestraft werden weil sie mutwillig während der Dredigt, anstatt in die Kirche zu gehen, gearbeitet hatten. Nach Errichtung der neuen Lateinschule im Jahre 1575 fand es der Rat' für nötig fünf Schulinspektoren zu ernennen,?) die wöchentlich Erkundigungen über Bitten und Beschwerden der Lehrer und auch der Schüler einzuziehen hatten. Ebenso hatten sie die Kost zu überprüfen. 1578 liefen Klagen über die schlechte Musik beim Gottesdienst ein.3) Der Rektor der Schule und die zuständigen Herren, vermutlich der Kantor und der Pfarrer wurden vor den Rat gefordert und um die Ursache der Mängel gefragt und deren Beseitigung befohlen. Zur Hebung des Lerneifers beauftragte der Rat den Schulrektor Mauritius, eine Komödie zu verfassen und gedachte dafür ebensoviel aus¬ zulegen wie früher zu Degaeus' Zeiten.“) Dazwischen mußten immer wieder Täufer eingezogen und bestraft werden. Die meisten schworen ab und verrichteten öffentlich ihre Buße.5) „Döbelshalber“ sollte end¬ lich die Sache mit den Täufern bereinigt und abgeschafft werden.s) Auch das Religions¬ examen für alle Zugewanderten sollte dabei helfen; auch für jeden, der das Bürgerrecht erlangen wollte, war es Pflicht.?) Es nützte nichts. Im Jahre 1575 begann ein Täufer renitent zu werden, und als die Sache einmal angelaufen war, schleuderte er Anschuldi¬ gungen gegen das lutherische Ministerium, die nicht nur dem Haß der Unterlegenen gegen die siegreiche Glaubenslehre entsprangen, sondern in Verbindung mit den An¬ klagen gegen Mag. Schreper in den Jahren 1572 und 1577 ein ziemlich ungünstiges Licht auf die Drediger der Stadt werfen. Mit einer verweigerten Kindstaufe begann der Streit.8) Der Goldschmied Hans Fäbel aus Innsbruck war schon einmal der Täufe¬ rei angeklagt gewesen und hatte sein Bürgerrecht eingebüßt. Da das Ministerium ver¬ lauten ließ es taufe seine Kinder nur aus Gutwilligkeit, erklärte er, er wolle mit diesem nichts mehr zu tun haben und auch seine Kinder nicht mehr taufen lassen. Da er nicht, nachgab, legie ihm der Rat der Stadt nahe, seine Habe zu packen und die Stadt zu verlassen. Ueber den Winter durfte er noch bleiben. Mittlerweile wurde der Fall der u.=ö. Regierung angezeigt. Fäbel mußte auf das Schloß zu Linz. In Stepr wurde sein Gevatter Koberer, ebenfalls der Täuferei verdächtig, zur Verantwortung ge¬ zogen wegen einer allzu starken lateinischen Beschwerdeschrift gegen das Ministerium Er verlor das Bürgerrecht und mußte christliche Abbitte leisten. Fäbel wurde gegen Kaution entlassen und aus Stepr verwiesen. Im Jahre 1580 beschloß der Rat daß der täuferische Schuster vom Dachsberg und der Goldschmied Koberer den Burgfried von Stepr nicht mehr betreten dürften, damit sie ihr täuferisches Gift nicht mehr verspritzen könnten.?) C. Verbindung mit der Gesamtentwicklung. entsandt, meist Zu den Landtagen hatten die Steprer regelmäßig ihre Verordneten war die Reli¬ zwei und einen Reservemann. Seit dem Tode Kaiser Maximilians II. gionsfrage wieder aktueller geworden und so erging an die zwei Stände des Landes ob der Enns die mit denen des Landes u. d. E. in der Religionssache eines Sinnes waren, die Aufforderung, zum unterennsischen Landtag am 28. Juni 1579 Abgeordnete nach Wien zu entsenden.!) Der Stadtschreiber von Linz fuhr mit Gundacker von Star¬ hemberg und noch einem der „heroberen Herrn“ als Verbindungsmann nach Wien. Auch die Steprer sollten jemanden nach Wien senden um direkt Nachrichten erlangen zu können wie es um die Sache der Religion stünde, ohne erst jedesmal in Linz anfragen zu müssen. Der Rat lehnte das aber ab und erklärte, er warte auf die schriftlichen 1) Rpr. 1578 S. 100. 2) RDr. 1575 S. 747. 3)Rpr. 1578 S. 101. 4)Npr. 1578 S. 52. 5)Npr. 1570 /S210 f. 6) Rpr. 1570 S. 264. 7 428. RDr. 1570 S 500 1571S. 8) 815 829, 724, 729, Rpr. 1575 S. 676, 751, 850. 9)) Rpr. 1580 S. 558. 10) Npr. 1579 S. 188 vom 15. Juni.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2