Steyr und die Glaubenskämpfe

4 ein liederliches Leben zu führen und, anstatt für seine Dredigten zu studieren, seine Zeit mit Trinken und Stänkern über ehrenwerte Personen zu vergeuden. Die Dorwürfe eines ungenannten Klägers wurden Schreper durch ein Schreiben des Rates bekannt¬ gegeben.!) Schreper wehrte sich gegen die „Verleumdung". Gekränkt verlangte hierauf der ehrwürdige Rat von Schreper, den aus seiner Mitte, der ihn verleumde, zu be¬ zeichnen. Schreper gelang es, den Rat mit Hilfe vieler Bibelsprüche wieder zu ver¬ söhnen und schließlich wurde der Kantor als Ankläger genannt. Schreper verzichtete auf weitere Verhandlungen, entschuldigte sich sogar wegen seiner Heftigkeit und bat. die Sache um des Friedens und seiner Kirchengemeinde willen auf sich beruhen zu lassen. Noch nicht zwanzig Jahre waren vergangen seit der Religionsänderung und schon wurden gegen einen protestantischen Stadtprediger Vorwürfe laut, die sich nicht viel von denen unterschieden, die einst katholischen Geistlichen gemacht worden waren. Be¬ willigungen von Teuerungszulagen und sonstigen Zuschüssen hatten meist Mahnungen zur „Gesparigkeit“ an die Drediger im Gefolge,?) aber auch bei Verleihung der Sti¬ pendien war der Rat etwas zurückhaltender geworden. Schon 15713) wurde beschlossen, Christophen Pfefferl ein Stipendium zu gewahren, doch bekam er selbst das Geld nicht in die Hand und es wurde betont, daß er in Wittenberg in guter strenger Zucht ge¬ halten werden solle. Im Jahre 1574 beschloß der Rat,“) dem in Wittenberg studierenden Johann Stettner nurmehr die halbe Unterstützung zukommen zu lassen und dazu noch 60 fl, damit er bis Ostern fertig sein könne und nach Stepr zurückkehre. Ebenso wurde Zacharias Zweckhers) aus Wittenberg zurückgerufen. Er war mit den gesandten 50 Ta¬ lern nicht ausgekommen und erhielt noch 50 fl zur Heimreise. Stephan Twenger*) be¬ kam 1575 nurmehr 15 fl für sein Studium in Wittenberg. Johann Stettners Dater7 supplicierte zum drittenmal um ein neuerliches Stipendium. Der Rat verharrte bei dem Beschluß des Vorjahres sein Sohn habe heimzureisen und sich zur Verfügung des Rates zu halten. Er erhielt 10 Taler für die Reise. Für Steffen Twengers Stipendium mußte sich Pfarrer Lämpl beim Rat verwenden; er erreichte 15 fl.8) Petrus Haas wurden am 1) Vor fünf Jahren war der Abt von Garsten aus einem ähnlichen Grund als Kläger gegen Schreper aufgetreten. StA. A. XI L. 24, Nr. 1700: Korrespondenz be¬ treffend der Beschwerden des Predigers Joh. Schreper und des Abtes von Garsten, daß mörderische Händel entstanden wären. Schreiben Abt Georgs an den Rat von Stepr vom 10. Juni 1572 in dem er von einem Streit zwischen einem Steprer Bürgerssohn und einem seiner Diener berichtete. Er verlangte, daß der junge Mann, der zur Schar gehörte, die den Drediger J. Schreper begleitete der sich ebenfalls schlecht benommen und die Sache nicht verhindert habe sich in Gorsten entschuldige und vom Rat bestraft werde. Am 18. Juni antwortete Schreper er sei zum Vergnügen am Kloster vorbei¬ gegangen und vom Gesinde tödlich beleidigt worden. Er selbst habe niemanden beleidigt. Er könne Zeugen bringen, der Abt aber müsse erst falsche aus seinem Gesinde suchen. Der Abt ließ es bei der Anklage bewenden und antwortete auf die Erklärung Schreyers nicht mehr. Don Dreuenhuber nicht erwähnt. 2) 1570 R. Dr. S. 178: 15 Taler Teuerungszulage für m. Schreper wegen der teuren Zeiten; 20 fl Teuerungszulage für Pfarrer Prenner; S 75: Laurenz Twenger Pfarrer, eine Unterstützung aus der gemeinen Kasse. — 1572 R. Dr. S. 465: 1I. An¬ gust: Der Pfarrer soll vorgeladen und ihm seine Unwirtschaftlichkeit vorgehalten werden; 15. August: Prenner zur Sparsamkeit angehalten worden und ihm bis zu seiner Be¬ zahlung durch Garsten 50 fl bewilligt worden. — 1575 S. 5: Am 12 Jänner erhält Pfarrer Prenner die 50 fl Soldvorschuß, 54 fl erst zu Neujahr. — 1574 S. 12: 11. Juni: Pfarrer Drenner werden 54 fl vorgestreckt, bis er von Garsten die schuldigen Soldnach¬ zahlungen von 218 Talern erhalten habe. — 1576 S. 154: 21. März: Garsten erklärte, der Steprer Pfarre nichts zahlen zu wollen. Da die Schule seit der Ueberschwemmung 1572 im Pfarrhof abgehalten wurde, zahlte die Stadt den jährlichen Garstner Gehalt in vier Raten zu je 16 fl. 1575 anläßlich des Briefwechsels mit Schreper a. a. G.: Ermahnung zur Sparsamkeit. 3) Npr. 1571 S. 416. 4) Rpr. 1574 S. 129. 5) Rpr. 1574 S. 448. 6) Rpr. 1575 S. 555. 7) Rpr. 1575 S. 564. 8) Rpr. 1575 S. 355. 49

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