Steyr und die Glaubenskämpfe

ordnung, ließ auch eine Schulordnung anfertigen und berief den Rechenmeister Kaspar Thierfelder nach Stepr. b) Gefährdung der Ordnung. Die Ordnung der Kirche und ihrer Zeremonien war nun zwar schriftlich nieder¬ gelegt, doch in der Praxis schien sie sich nicht so leicht herstellen zu lassen. Es fehlte an derEinigkeit in grundlegenden Glaubensdingen und auch an einem gewissen Grad von Disziplin unter den Geistlichen. Im Jahre 1567 entstand ein Streit zwischen dem protestantischen Schloßprediger Gotter aus Erfurt und Basilius Kammerhofer in Fragen der Erbsünde, des freien Willens, der Buße und der guten Werke. Es wurde beschlossen beider Schriften nach Wittenberg oder Tübingen zur Begutachtung einzusenden, doch kam es nicht zur Aus¬ führung und schließlich wurde dem Streit durch Entlassung Gotters ein Ende gemacht.! Dem Streit wohl, nicht aber konnte der Schaden wieder gut gemacht werden, der durch den Zwiespalt in die Gemeeinde getragen worden war und die Grundfesten der neuen Lehre zu erschüttern drohte. Der Schulmeister klagte über die „liebe ungezähme Jugend“ deren Unaufmerksamkeit seit dem Streit der Prediger zugenommen habe.?) Das Mini¬ sterium ermahnte die Bürgerschaft, regelmäßig zur Predigt zu gehen — es scheint, daß mit dem Erreichen des Zieles die Begeisterung für das lutherische Bekenntnis etwas nachgelassen hatte. Eine Legalisierung der lutherischen Retigionsausübung für die Städte brachte auch das folgende Jahr nichu. Die Angleichung des Landes o. d.E. in der Religionsfrage an das Land u. d. E., die Kaiser Uaximilian II. in der Denk¬ schrift vom 7. Dezember 15682) den Ständen in Linz zubilligte, brachte nur den zwei adeligen Ständen für sich und ihre Untertanen das Recht der freien Religionsausübung. Die Städte waren in ganz Niederösterreich Kammergut, ihre Einwohner Untertanen des Landesfürsten, der ihre Religion bestimnne.“) Im selben Jahr erging an Abt Anton Drundorfer von Garsten den kaiserliche Befehl, seine Würde niederzulegen da er verheiratet sei, und sie dem Abt Georg II. Lochmaper von Gleink (1568—157g)5) zu übergeben. Diese Umbesetzung hatte keine Besserung der katholischen Sache zur Folge, denn der neue Abt war zwar nicht ver¬ heiratet, aber ebenfalls Protestant und kümmerte sich nicht um den katholischen Gottesdienst und die Seelsorge. Auch in Sachen der Täufer, die erneut ihre Versamm¬ lungen abzuhalten begonnen hatten, überließ er die Initiative dem Magistrat der ja neben seinen weltlichen Geschäften auch die kirchlichen Belange regelte. Dieser verwies den Goldschmied Christian Köpler, den Gastgeb Georg Thoner, den Tischler Hans Kapser die sich von einem Schuster bei Sierning (am Dachsberg) und einem Schneider in Stein wo mährische Täufer ihnen „Unterschleif“ hatten, taufen ließen, aus der Stadt. Diese Strafe wirkte nicht sehr abschreckend und 1569 mußten wieder ein Schlei¬ fer und ein Messerer die Stadt verlassen, andere schworen ab. Interessant ist es zu sehen wie lang eine Stadt unter Umständen hat warten müssen, bis ein von ihr unterstützter Student seine Studien beendet hatte und ihr zus Verfügung stand. Am 18. Juni 1566°) rekommandiert die Universität Wittenberg der Stadt Sterr den Magister Laurentius Dichler (geboren in Enns) als Drediger; er müsse nun noch seine Studien zu Ende führen. Am 24. Juni 1570 meldete L. Dichler aus Wittenberg, daß sein Bruder gestorben sei und ihn niemand mehr unterstütze; er wollte auch die Bedingungen wegen einer Anstellung wissen. Ein Dankschreiben ohne 1)Prev. S. 282. 2)Denkschrift des Mag. Degaeus an den Rat der Stadt vom 8. Oktober 1567. StAl. Schulakten. 3)Annalen Bd. XII, Bl. 146; bei Raupach Bd. II, S. 192 ff. 4)Pritz S. 218 behauptet, daß Kaiser Max II. nach der am 7. Dezember 1568 erfolgten Bewilligung der Religionsausübung für die zwei adeligen Stände am 18. De¬ zember auch den landesfürstlichen Städten die Religionsausübung gestattet habe. Prevenhuber erwähnt nichts derartiges. Stiere: Der oberösterreichische Bauernaufstand 1621 widerlegt diese Behauptung im Bd. IIb. S. 24, Anm. 5 die Stülz in seiner Geschichte des Stiftes St. Florian, S. 90 aufstellte. Auch Kaiser Max II. hat nie das Adelsprivileg auf die Städte ausgedehnt, sondern ihnen eine kurze, aber ein¬ deutige Ablehnung zugesandt. Eder II, S. 110, Anm. 15. 5)Dgl. Koch S. 159, Digl S. 142. Er starb nach seiner Absetzung in Schwaben als Bierbrauer. 6) Säncliche Briefe StA. K. XI, L. 24, Nr. 1690. 47

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