Steyr und die Glaubenskämpfe

brachten, die öffentliche Einführung des exercitium religionis nach der Angsburger Confession. Die Forderung nach dem „reinen Evangelium“ war im „Gutachten, die Empörung zu stillen“!) vom 7. Juni 1525 erstmalig von den Ständen als Verhandlungspunkt auf¬ genommen worden. Dem Landesfürsten wurde die Lage so dargestellt, als hätten die Bauern nur aus religiösem Fanatismus zu Gabel und Morgenstern gegriffen und der Aufruhr daher auch nur durch Verbesserung der kirchlichen Zustände und Gewährung vom Religionsfreiheit zu stillen. Unter Berufung auf das lautere Evangelium traten die Landstände in der Bekämpfung der Schwarmgeister auf die Seite des Landesfürsten und vermieden es lange eine genauere Benennung ihrer Fondirung als die des reinen Evan¬ geliums zu geben. Das Allgmeine Aufgebot unter Alexander Schifer hatte den Bauern¬ unruhen bald ein Ende bereitet.?) Gegenüber den deutschen Unruhen war die Unruhe im Lande o. d. E. ziemlich rasch wieder beigelegt worden. Bezahlen mußte in der Hauptsache der Adel, da Ferdinand I den Drälatenstand schon stark belastet hatte. Die Zahlung von 5000 fl verhinderte die Brandschatzung der Untertanen des Adels. 2.) Land und Landtag in den Jahren 1525—1545. Generallandtag von Augsburg — Dezember 1525 bis März 1526.2) saßen sich in Augsburg gegenüber, um Grundsätz¬ Landesfürst und Landstände liches in ihrem Verhältnis zueinander zu beraten. Als Hauptursache allen Uebels be¬ Mangel an Vertrauen zwischen Fürst und Dolk. zeichneten die Ständevertreter den Anbetracht der wachsenden Türkengefahr groß und Ferdinands Forderungen waren in gaben den Ständevertretern Gelegenheit, ihre eigenen Forderungen dagegenzustellen und zäh um deren Annahme zu kämpfen. Für die Vertreter des Landes o. d. E stand neben der Frage der Gravamina, in der sie mit den anderen u.=ö. Ländern gleichgeschaltet waren, die Frage der staatsrechtlichen Selbständigkeit ihres Landes und ihrer Aner¬ kennung durch die übrigen Länder. Bisher waren die Landstände im „Präzedenzstreit“ noch wenig erfolgreich gewesen und es ging ihnen augenblicklich nur darum, den Be¬ griff: Land unter und ob der Enns, ein Herzogtum aber zwei politische Landschaften, dem jungen Landesfürsten einzuprägen.4) Die drei innerösterreichischen Länder standen gegen das Land o. d. E., dessen Landeshauptmann Cpriak von Dolheim als Obersthof¬ meister Ferdinands in Augsburg anwesend war und durch ein Bittschreiben der Stände gewonnen werden sollte. Ein geheimes Schreiben unterrichtete die Ausschüsse des Lan¬ des u. d. E. vor der Verhandlung. Eine Folge dieser ungeklärten staatsrechtlichen Lage war der „Sessionsstreit“ Die Vertreter des Landes u. d. E. verweigerten denen des Landes o. d. E. einen zweiten Sitz neben sich. Ferdinand verzichtete hierauf auf eine offizielle Sitzordnung und schlug eine provisorische vor. Den Dorsitz hatte der Hoch¬ meister des deutschen Ritterordens inne, daran schloß sich der Prälat und Herr von Sinzendorf, dann saßen anschließend immer der älteste Oesterreicher unter und ob der Enns. Din ersten Dunkt der gemeinsamen Gravamina bildete die Forderung nach der „rechten Dredigt“. Die Städte zeigten ein selbstbewußtes Auftreten, eine Haltung, die sie sich durch ihre Rolle als Zuschauer des ersten Bauernaufstandes angeeignet hatten Ferdinand lehnte jede Konfessionsänderung ab und wies die Möglichkeit, Zugeständ¬ nisse zu machen, von sich. Damit war die Lage fixiert und die weitere Entwicklung hing von den Zeitereignissen und der Politik der Landstände ab. Landesheern Die Schlacht bei Mohacs (29. August 1526) bürdete dem jungen ein Uebermaß an neuer Verantwortung auf. Durch den Tod des Königs Ludwig von Ungarn und den Heimfall seines Landes an die Habsburger waren die Türken un¬ mittelbare Nachbarn und Gegner geworden und die inneren Schwierigkeiten durch den Länderzuwachs gewachsen. Ferdinands Forderungen an die Landtage mußten größer und dringender werden denen die Landtage präzisere Gegenforderungen entgegenstellten; die Sache der neuen Religion gewann an Boden, je bedrängter die Lage des Landes¬ fürsten wurde. 1526 wurden drei Landtage abgehalten. Der erste stellte schon die Re¬ ligionsfrage den fürstlichen Forderungen entgegen, der zweite und dritte beriet über die 1) Linzer CA., Annalen, Bd. I, Bl. 571 ff 2) Czernp A.: Der erste Bauernaufstand in Oberösterreich 1525, S. 176 ff. 3) Mapr.: Der Generallandtag der österr. Erbländer zu Augsburg 1525 bis Stände, S. 60 ff. Eder K.: Die Zeitschrift des Ferdinandeums, Bd. III, S. 94. — 1526. Eder II, S. 12 f. 30

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