Ein am 5. Juli in Dassau vom Administrator der Diözese, Herzog Ernst von Bapern unterzeichnetes Schreiben, Calixt betreffend, gelangte am 24. Juli in die Hände des Pfarrers von Sterr, der es durch Kaplan Benedikt von der Drandtner¬ stiftung dem Rat präsentieren ließ. Ein von Calixtus unterschriebener Zettel, der sich unter den Akten befindet, bestätigt die Zustellung an den Prediger und dessen Absicht sich in Dassau zu stellen. Der Administrator verlangte dies nämlich, da Calixt von ihm das Amt nicht übertragen und das Dredigen nicht erlaubt bekommen habe und es seit einigen Zeit auch ohne Erlaubnis seines Oberen und des Pfarrers von Steprich an¬ maße. Er lasse es sich auch nicht an seinem Geschwätz (Frasel) genügen. sondern bringe zum Nachteil der christlichen Religion Dinge unter das Volk „welche dieser und den Geboten des Hapstes und den Statuten der römisch=kaiserlichen Majestät zu¬ wider sind“ und das Dolk verdürben. Der Rat der Stadt hatte das Mandat von Ca¬ lixtus persönlich zu überreichen oder, wenn man dessen Wohnung verschlossen finde, dieses an den Toren der Pfarrkirche zu publizieren. Das Predigtverbot bezog sich auf die ganze Diözese. Am 9. Tag nach der Verkündigung sollte Calixt vor dem Admini¬ strator erscheinen, um sich zu verantworten. Es würde nach Recht und Gesetz gegen ihn vorgegangen werden, sollte er nicht erscheinen. Am 15. Juli, noch vor Einlangen des Passauer Mandates, ereignete sich ein Zusammenstoß zwischen Calixt und den Dominikanern. Der 15. Juli ist der Tag der Aussendung der Apostel durch Christus. Obwohl früher an Apostel= und Frauentagen keine Dredigt stattfand wollte Calixtus predigen. Im Auftrag von Prior und Convent der Dominikaner verfaßte Bruder Wolfgang, der Schloßprediger, eine Drotestschrift. Seit 56 Jahrent) predigen die Dominikaner zu Gottes Ehre; nun auf einmal dürfe ein anderer an ihren Tagen die Dredigt halten. Der ehrsame Rat der Stadt möge ein¬ schreiten und dem „Anderen“ eine Zeit zuweisen. Calixt verbat sich in einer Gegenschrift, von Bruder Wolfgang verdächtigt und ein „schmaler Bruder“ genannt zu werden. Er seinerseits nennt ihn eine „neidige Diper“ der Gott das Haupt mit seinem kräftigen Wort zur Erde neigen werde. Er hätte schon in den vergangenen Fasten den Bruder Wolfgang über sein irriges Pre¬ digen aufgeklärt und ihn das wahre Evangelium lehren wollen, doch sei es ihm nicht gelungen, denn er sei kein christlicher Bruder, sondern ein verächtlicher Mensch.?) Die Ratssitzung vom 20. Mai entschied die Predigtangelegenheit folgendermaßen: Das Dolk solle ins Kloster oder in die Pfarrkirche zur Dredigt gehen, wohin es eben lieber ginge. Er, der Rat der Stadt, fühle sich verpflichtet, alles zu tun, daß das Wort Gottes lauter und rein erkündet werde und beide Drediger sollten in diesem Sinne ohne Schmähung irgendjemandes handeln.s) So wurds es auch gehalten. Die Citation Calixt's nach Passau war ein Schlag ins Wespennest und ihre Folge eine Menge von Bittschriften an alle Stellen, die irgendwie zu beschwören waren um Nachsicht, Hilfeleistung und Aufhebung des Urteils. Unzählige Male fand die Ge¬ schichte von Mißständen, schlechten Dredigern von der Berufung des Calixtus des „herrlichen Dredigers“ und seiner wahren und reinen Evangeliumsverkündigungihren schriftlichen Niederschlag. Der weltliche und geistliche Instanzenweg wurde über¬ sprungen und schließlich wurden an alle zuständigen Stellen fast zur gleichenZeit Schreiben gesandt. Der Landeshauptmann und die Verordneten in Linz wurdenzum Beistand angefleht, um Schutz des Calixtus gegen seinen eigenen Vorgesetzten. Es des wurde zwar stets betont, daß Calixtus mit Zustimmung des Oberpfarrers und Dikars nach Steyr gekommen sei und von seinem Provinzial dazu ausgewählt worden war. Doch die Appellation an alle weltlichen Obrigkeiten die vor den geistlichen be¬ stürmt wurden, zeigt, daß Luthers Ansicht von den Rechten der Gemeinde gegenüber der kirchlichen Hierarchie bereits Wurzeln gefaßt hatte. Vor allem ist auch zu erkennen daß sich die Stadt zuerst der Landschaft und dann erst dem Landesfürsten verbunden fühlte. Die erste Schrift mit einer verdeutschten Zitationsabschrift ging nach Linz solcher gefeiert wurde. Dilgram: Calendarium Chronologicum Diennae 1751, S. 158. —In Armenien am 11. Mai gefeiert. Weidenbach: Calendarium Historico Christianum Seite 182 1)Czerny S 19 weist darauf hin, daß diese Zeitangabe nicht ganz stimme, da die Dominikaner erst 1472 die Erlaubnis zum Bau von Kloster und Kirche vom Kaiser und 1478 nach langem Drozeß mit dem Kloster Garsten auch von Dapst Sixtus IV. erhielten und den Bau vollendeten. 2)StA. Kasten XI, Lade 24, Nr. 1681. 3) StA. a. a. G. 19
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