Steyr und die Glaubenskämpfe

jedoch die sogenannte Werktätigkeit geringschätzte, wie sie sich in Stiftungen von Messen, Jahrtagen, Altären und Streben nach Ablässen und Wallfahrten äußerte Er sorgte für die Errichtung eines „gemeinen Kastens“ für die Armen der mit Zustimmung der Regierung und des Stadtrates aufgestellt wurde. Luther selbst hatte diese Einrichtung seinen Anhängern in dem Traktat „Don der Freiheit des Christenmenschen“ empfohlen. Die Einstellung des Predigers ist somit bereits erkennbar und die Quelle seiner Re¬ formbegeisterung wurde völlig klar, als die Adventpredigt den Römerbrief des heiligen Paulus bis zum Kapitel 8 behandelte, der das Lieblingsthema der Anhänger Luthers war. Sein Kern ist: Gottes Wohlgefallen wird durch den Glauben an Christi Verdienst allein bewirkt. Dieser rechte Glaube wird sich an der Liebe erweisen. Einen Gesinnungsgenossen fand Calixt in dem Stadipfarrer von Sterr, Michael Forster,!) einem Benediktiner von Gaysten und Magister der freien Künste, von dessen Schicksal noch zu berichten sein wird. Eine Folge der Predigten war jedoch das Nachlassen der Opferfreudigkeit der Bürgerschaft, ein Umstand, der für Calixt die erbitterte Gegneuschaft der ortsansässigen Geistlichkeir und das Einschreiten des Steprer Oberpfarrers, des Abtes Dankraz (1524 bis 1557) von Garsten zur Folge hatte.?) Er beschuldigte den Rat der Stadt, den er in den Pfarrhof berufen hatte der Lust zu Neuerungen und der Unterstützung fremder Lehren und verlangte die Absetzung des Predigers, da er ein Irrlehner sei und die Regensburger Ordnung bezüglich der rechten Verkündigung des Wortes Gottes mi߬ achte.s) Der Rat der Stadt lehnte eine Entlassung Calixt's rundweg ab berief sich auf Dr. Fabers Zeugnis und lobte Dredigt und Lebenswandel des angegriffenen Dredigers. Seit vielen Jahren, so erklärten die Ratsmitglieder seien weder in der Pfarre, noch bei den Dominikanern solch gelehrte Dredigten gehalten worden. Die Uneinigkeit der Prediger wäre so groß, daß heute im Kloster widerrufen würde, was gestern in der Stadtpfarre gepredigt worden sei. (Gegensatz zwischen Pfarrer Forster und den Domi¬ nikanern.) Da aber der Durst nach dem Worte Gottes seitens der Bürgerschaft groß sei, hätte der Rat sich um einen gelehrten und frommen Drediger bewerben müssen und täte, dies nun schon seit vielen Jahren.4) Ein Predigtverbot würde einen Aufruhr des Volkes heraufbeschwören. Nun blieb dem Abt nichts anderes übrig, als sich nach Passau zu wenden. Kampf um Calixtus Pfingsten 1526 lief die Predigterlaubnis ab und Calixt wurde nach der Fasten¬ zeit abberufin, doch baten Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt, ihn noch bis Pfingsten zu belassen da das Jahr erst in diesen Tagen zu Ende sei.s) Der Provinzial gab die Erlaubnis nicht, trotzdem blieb Calixtus in Stepr. 1) Dgl. Raupach: Presbpt. S. 252, Koch S. 154, Digl S. 105. 2) Prev. S. 228: Don Calixtus ca. 40 kl jährlich gespendet für Bitten für Ver¬ storbene zu Calixt's Zeit kaum 2 kl. 10—12 fl Opfer an einem Hochzeitstag, nun kaum .5—6 Schilling. Drev. S. 225: 1509 gab es 10 Benefiziaten oder Kapläne an der Stadt¬ pfarrkirche. Klage der Stadtväter, daß jeder seine eigene Wohnung haben wolle. Der Pfarrer wurde in seinem Dienst von 4 Hilfs=(Gesell=)priestern und 5 Kaplänen unter¬ stützt. Dazu kamen noch die Dominikaner, die Dredigt und Beichtstuhl absolvierten. Seit 1525 waren die Einnahmen so schlecht daß nurmehr 2 Gesellpriester gehalten werden konnten. Ueber Abt Pankraz vgl. Koch S. 155, Digl S. 105, Kirchmayr R 50. 3)In welchem Hunkt wird nicht gesagt. Czernp S. 16 vermutet daß es sich um den Art. I handelt: daß niemand ohne Zustimmung des gesetzmäßigen Kirchen¬ vorstandes das Wort Gottes verkünde und dasselbe in rechter, gesetzter und unanstößiger Weise im Geiste der hl. Däter und der von der Kirche approbierten doctores ecclesiae als da sind Cpprian, Chrpsostomus, Ambbrosius, Hieronimus, Augustinus und Gregorius auslege und erkläue, mit aller Bescheidenheit und niemals zu Schmähungen und Be¬ leidigungen herabsteige. — Regensburger Ordnung bei Hartzheim, Bd. VI, S. 199. Im Auszug bei Wiedemann, Ref. Bd. I, S. 40/41. 4) Religionsakten im StA., Kasten XI, Lade 24, Nr. 1681. 5) Czernp S. 17: Datierung des Briefes: An Pfingsttag nach unschuldigen Kindl¬ tag 1526. Den unschuldigen Kindertag feiert die Kirche am 28. XII.; das wäre der 5. I. 1527; das kann wegen des Datums 1526 nicht sein, da dieses richtig ist und auf das verflossene Jahr 1525 hingewiesen wird. Nach Nilles Calendarium Manuale Bd. II. S. 581 sollte das Fest im April gefeiert werden; es ist anzunehmen, daß es damals tatsächlich im Apvil gefeiert wurde, wie zum Beispiel in Traunkirchen der 20. Mai als 18

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