Die nun einsetzende rastlose Tätigkeit drängte das Interesse an den religiösen Zeit¬ fragen für einige Zeit zurück. Im Jahre 1525 verhaftete der Stadtrichter Colman Dorninger einen Barfüßer¬ mönch, der bei der Almosensammlung Diebstähle verübt hatte. Da sich der Guardian seines Ordens nicht für ihn einsetzte, wurde er durch den Strang hingerichtet. Dre¬ venhuber gibt dazu keinen Kommimtar, ob die Diebstähle so bedeutend waren, oder ob bei diesem harten Urteil auch die allgemeine Abneigung gegen verkommene Geistliche eine Rolle spielte. Im Jahre 1525 wurde auch in Sterr ein Mandat des Erzherzogs Ferdinand angeschlagen, das Druck und Lesen, Kauf und Verkauf derSchriften Luthers, Zwing¬ verbost. lis, Oekolampadius' und ihrer Gesinnungsgenossen strenge 19. V. 1524 ertönte der Ruf der niederösterreichischen Regierung nach Am einem allgemeinen Konzil zur Beilegung des Kirchenstreites.!) Partikularspnoden sollten das Dordringen der Revolution bremsen. Schon im Mai 1522 war ein Mandat der Bischöfe von Salzburg, Chiemsee, Freising und Passau voll bitterer Anklagen gegen den untertänigen Klerus erschienen. Im Juni 1524 vereinbarten Erzherzog Ferdinand und der Herzog von Bapern Maßnahmen zur Hebung des sittlichen Geistes und der Bildung des Klerus, in dessen Mängeln die Ursache der geringen Widerstandskraft gegen die Reformation zu erkennen sei. Die Regensburger Ordnung wurde am I. IX. 1524 in Wien und in den Erblanden von den Geistlichen selbst verkündet und öffentlich angeschlagen.?) Der Adel des Landes hatte schon 1521 die Konsequenz aus seinem Partei¬ ergreifen für den Reformgedanken gezogen. Landeshauptmann Jörger von Tollet sandte einen Sohn Christof an den sächsischen Hof, um Luther zu hören und seine Lehre und seine Pläne zu studieren. Ein Brief Luthers an Bartholomäus Starhemberg vom Jahre 1525 ist erhalten; Gmunden, Wels und Waizenkirchen sandten Bürgersöhne zum Stu¬ dium nach Wittenberg und zeigten offen ihr Interisse für Luther. Die Ennser verliehen 1524 dem beweibten Priester Kaspar Schilling ein Bene¬ fizium. In Linz beschuldigte der deutsche Schulmister Leonhard Freisleben die „so¬ genannten Geistlichen“ in einer Vorrede zu Bugenhagens Schrift über „Die Sünde wider den Geist“ auf das schwerste der Verkommenheit in geistlichen u. weltlichen Belangen.3) 2. Calixtus. In der Fastenzeit 1525 wird Sterr vom Provinzial der Barfüßer der Drediger Calixtus zur Verfügung gestellt.4) Wolf Rumpl stellte Quartier und Unterhalt zur Ver¬ fügung. Der Erfolg seiner Dredigten war durchschlagend und als am 2. Mai Dr Faber, geistlicher Rat und Beichtvater des Erzherzogs Ferdinand, zur Disitation nach Sterr kam, bestimmte ihn der Rat der Stadt, die Predigterlaubnis für Calixtus auf ein Jahr bei dessen Ordensoberen zu befürworten. Man beteuerte ihm, daß die Rechtgläubigkeit durch seine Dredigten gebessert und vertieft werde.*) Eine Abordnung begleitete Doktor Faber bis Enns und überzeugte ihn von der Notwendigkeit seiner sofortigen Hilfe¬ leistung. Ein Brief Dr. Fabers vom 5. V. an Erzherzog Ferdinand berichtet von der gefährlichen Tatsache daß „aufrührerisches Geschwätz“ die lutherische Sache, die auch in Stepr Wurzeln geschlagen habe nähre und diese „kräftig herausgeschlichen ange¬ fangen". Der Brief an den Provinzial des Ordens wiederholt diese Tatsachen und bittet um Dredigterlaubnis auf 1 Jahr zur Begegnung dieser Gefahr, denn „winn wir nur in den Erblanden unseres Fürsten recht viele, dem Calixtus ähnliche Männer besässen, dann dürften wir nicht mehr Streit Erbitterung, Spaltung und Todschläge für befürchten“. Calixtus erhielt die Erlaubnis und die Stadt übernahm die Sorge seinen Unterhalt. Garsten scheint mit Calixtus recht zufrieden gewesen zu sein, sonst hätte es diese Verlängerung der Predigterlaubnis sicher verhindert, jedenfalls hätte Dr. Faber nicht so schnell seine Hilfe zugesichert. Er war am 2. Mai in Garsten ein¬ getroffen und schrieb schon am 5. Mai in Enns die genannten Briefe.5) 1) Wiedemann: Reformation und Gegenreformation im Lande u. d. E., Bd. I, Seite 52. 2) Originalplakat im Archiv d. Unterr.=Minist. in Wien. Der Regensburger Be¬ bei Hartzheim: Concilia Germ. VI, S. 196—204. schluß 3) Czerny: Der 1. Bauernaufstand in Oberösterreich 1525 S. 51—74. Dgl. Klein 22/25; Raupach: Ev. Oest. II. p. 25; Pillwein: Einst und jetzt, S. 125. S. IV, Dgl. Raupach: Presbpt. S. 14; Pritz, Stepr, S. 194. 5)Alle Calixtus betreffenden Akten im StA. Nr. 1681, Kasten XI, Lade 24 6) StA. a. a. O. 16
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