sogar der Lehrer Paul Hueber um die Erlaubnis, bei der Kirche für sich sammeln zu dürfen. Die Stadtobrigkeit jedoch gewährte nicht diese Bitte, verehrte ihm aber zwei Gulden?") So war die wirtschaftliche Lage der deutschen Schulmeister keineswegs rosig. Ihr Einkommen war bedeutend geringer als jenes der Lateinschulmeister, die außer ihren fixen Einnahmen noch häufig mit namhaften Vermächtnissen wohlhabender Bürger rechnen konnten. Auch in gesellschaftlicher Hinsicht standen die Schulmeister nicht sonderlich hoch. Am besten zeigt dies die Tatsache, daß der Rat 1590 das Ansuchen Kaspar Thierfelders, seinem Sohn Basilius den Hochzeitstanz auf dem Rathause zu gestatten, ablehnte?') Man zählte eben die Lehrer zu den „gemeinen Bürgersleuten", denen seit 1582 für hochzeitliche Veranstaltungen nicht nur der Rathaussaal, sondern auch die Musik des Stadtturners versagt mar?8) . Das außerdienstliche Verhalten der Schulmeister gab niemals Anlaß zu einer Klage, nur über die Brüder Thierfelder bringen die Ralsprolokolle unvollständige Angaben über verhängte Strafen. Im Jahre 1599 erhielt der Stadtrichter den Auftrag, Basilius Thierfelder anderen zum Abscheu alsbald wieder in Verhaft zu ziehen. Der Grund für diese Maßnahme wird aber nicht angeführt?") Daniel Thierfelder, der sich bereits 1617 einem Klingenichmied gegenüber gewalttätig benahm, wurde 1621 beschuldigt, einquartierte Soldaten beschimpft zu haben. Der Rat faßte in dieser Sache folgenden Beschluß: „Wann der Thierselder zu diesem Exceß nit ist geuhrsacht worden, So soll Er 10 Tag lang aufs den Thurn täglich 3 stundt lang aufs den Khnebl gefegt werden.""") Es ist nicht bekannt, ob er die vorgesehene Strafe auch abbüßen muhte. Die Schulaufsicht. Die von der Stadtobrigkeit bestellten Schulinspektoren, zumeist einflußreiche Ratsbürger, hatten die Aufgabe, den durch eine „Schulordnung" geregelten Unterrichtsbetrieb zu überwachen. Ohne ihr Wissen durften die Schulmeister auch nicht verreisen. Die „Instruktionen" für die deutschen Schulen sind nicht mehr vorhanden, doch finden sie in den Sitzungsberichten.des Rates mehrmals Erwähnung. Es ist daher nicht möglich, tieferen Einblick in die inneren Schulangelegenheiten zu gewinnen. Nur 1584 berichten die Protokolle, daß durch den Stadtkämmerer Katechismen an die Prediger und Schulmeister zur Verteilung gelangten."') Der 1567 vom evangelischen Ministerium ausgearbeiteten Kirchenordnung, die Bestimmungen über die Kinderlehre in der Schulkirche (Dominikanerkirche) enthielt,"") folgte 1570 eine vom Prädikanten gestellte deutsche Schulordnung, die der Rat genehmigte."") In den Jahren 1589 und 1595 wurden Verbesserungen im Schulwesen vorgenommen und 1617 die Ratsbürger Joachim Händl, Hans Zehetner, Adam Turnperger, Sebastian Wernberger und Samuel Urls- perger beauftragt, die deutsche Schul-Jnstruktion zu überprüfen.®4) In diesem Zusammenhang sei auch hingewiesen auf die Jnfektionsordnung des Prädikanten Basilius Kammerhofer aus dem Jahre 1569, die bei einem leichten Verlauf einer Seuche die Weiterführung der Kinderlehren und des Unterrichtes verlangte. „Dem Schulmeister aber soll man befehlen, daß er fleißig Aufsehen auf die Kranken habe, und so er etman erführe, daß in einem Haus die Infektion wäre, daraus einer oder mehr Knaben zu ihm in die Schule gingen, da soll er dieselben Knaben, ob sie gleich noch gesund seien, heißend daheim bleiben und sie nicht unter die anderen Kinder kommen lassen.""") 18
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2