Berggasse Nr. 40. (Fridrich Forsterisches Handel-Mazzetti- Benefiziatenhaus, Vorsste- 36 Promenade Nr. 25 A. risches Stiftshaus) vor 1525 aufm Perg 1525-1773 Stadt, o. Z., o. V., aufm Perg 1773-1846 Stadt Nr. 84, am Berg ab 1846 CNr. 149 r. d. St., am Berg, Berggasse 1880 Berggasse Nr. 40, Franz-Josephs-Platz Nr. 25 A. Stadtpfarrkirche Steyr1 ) Kauf (504 fl) 1485-1869 (Benefiziatenhaus) Rek.t. Wt.' u. Stiftung Hager Geörg2 ) · Kauf 1755 fl 1869-1873 u. Katharina ow Gunitzberger Leopold3 ) Kau f 3400 fl 1873u. Maria öW Daß das Forsterische Benefiziatenhaus zu jenen gehört hat, von denen Sylvester v. Paumgartten in seinem Schreiben v. 12. 4. 17944 ) behauptet, man wüßte nicht mehr genau, auf welches Haus diese Bezeichnung anzuwenden sei, findet seinen klaren oder vielmehr trüben Niederschlag in den StB, das GB 1773 nicht ausgenommen, das diese Bezeichung mit dem H. 33 in Verbindung bringt. Begünstigt wurde dieser Irrtum noch dadurch, daß in diesem Haus von 1783 bis 1788 in einem Zimmer gegen jährlichen Zins von 7 fl „Kazlers Schullhaus" untergebracht war.5 ) Gegen die Berggasse öffnet sich das Haus in einem schönen spätgotischen Kragsturz. 1 ) Benefizien Nr. 3/Nr. 3/B/Nr. 1: Friderich Vorster, Bürger zu Steyr, stiftet 1481 1. seine Behausung im „Ennsdorff negst des Thor gegen dem Staingraben seinem Stüfft Capellan zu ainer Wohnung"; 2. den „Hoff am Wilzenberg in Samereiner Pfarr" der 3 pf weniger 40 d dient. ,,NB: Vmb diesse beede Heuser ist daz Hauss am Perg, zwischen dem Prandstetterischen vnd der Schneider Stüfft Heüsern gelegen erkhaufft worden". (Außerdem noch Zehente von Gütern in der Sierninger und Neukircher Pfarre.) Dafür muß der Stiftskaplan wöchentlich fünf Messen auf dem Allerheiligenaltar nächst der Sakristei unter den Frühmessen lesen. Im Krankheitsfalle (nach .einem Jahr) soll er wöchentlich drei Messen lesen lassen. Für jede trotz Gesundheit unterlassene Messe jedoch muß er 32 d in das Spital geben. Kommt eine Versäumnis öfter vor, so soll er vor dem Rat, dann in Garsten, dann beim Dechant in Enns oder beim Hochstift in Passau verklagt und abgesetzt werden. Außer den Messen muß er einen ewigen Jahrtag clm Montag nach St.-Mertens-Tag, abends mit einer Vigil und morgens darauf mit einem Seel- und einem Lobamt, samt 10 Seelmessen, während denen die Bahre aufgerichtet und die Kerzen gebrannt werden sollen, halten. An allen „Hochzeiten oder Festtäg" soll der Kaplan des abends der Vesper, des morgens darauf "wie auch alle Sonntage dem Umgang in seinem Chorrock beiwohnen. Bei Veränderung oder Todfall soll der nachfolgende zu Passau präsentiert werden. - Pantz, Gewerken, S. 59: Friedrich Forster legte 1478 sein Bgr. in Steyr zurück und zog sich auf das Land zurück. - Pantz, Grabdenkmale II/S. 20: gest. 13. 9. 1498 zu St. Marien. 3 65 '
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