VERZEICHNIS wenig geläufiger AVSDROCl<E Abmesser: Ein Beamter der Innerberger Hauptgewerksch aft, der das Getreide mißt. Aufsandungserklärung: Die Bewilligung des vorh ergeh enden Besitzers zur Gewähranschreibung im Grundbuche. Beutler (Peitler): Einer, der Beutel macht, Riemer , Lederarbeiter. (Grimm I , S. 1755.) Brotsitzer : Einer, der Brot von den Bäckern nimmt, um es mit Gewinn im einzelnen zu verkaufen. (Grimm II, S. 406.) Eisenkammer: Zur Sicherung des Inlandsbedarfes an Weicheisen. In Steyr seit 1564. Von jeder Eisensendung hatten Hammerherrn und Eisenhändler einen gewissen Teil gegen Bezahlung abzuliefern. Weitergabe durch den Eisenkämmerer (lf. Beamter) ohne Gewinn an die Handwerker der Umgebung. (Bittner, Eisenwesen , S. 562; Kaser, Eisenwesen, S. 47.) Faßzieher: Weinleiter , später auch Lastzieher überhaupt. (Grimm III, s. 1362.) Fliegen.schütz: Nach Grimm III , S. 1774, ,,schwere fuhrleute, deren wagen mit plahen überzogen sind"; im gleichen Sinn St. A. Bausachen, Nr. 4432, Akt über Aufrichtung eines steinernen Brunnens v. 10. April 1683 „denen beeden Fliegenschützen alhier is t wegen verrichter Fuehrn bezahlt worden . . .". Bei Hackel, S. 11, fälschlich als Scharfschütze bezeichnet. Flossen: Reines Roheisen, Produkt des Floßofens im Gegensatz zum Stückofen, der Stahl und Schmiedeeisen liefert. (Pantz, IHG, S. 69.) Fragner: Kleinhäi1cller in Lebensmittel. (Grimm VII, S. 1791 .) Gegenhändler: Eisenhändler der Legorte, der reichsdeutschen Städte u. a., die den Verschleiß des Eisens nach Norden und Osten vermittelten. Waren in mehr oder weniger fester Verbindung zu den Steyrer Eisenhändlern. (Bittner, Eisenwesen, S. 595.) Gschmeicl ler: Einer, der Kle inwaren verfertigt. (Bittner, S. 555.) Kartenmaler: Erzeuger von Spielkarten. (Hackel, S. 7.) Kastner: Führten Aufsicht über Getreidekasten und andere Magazine. (Bittner, S. 623; Pantz, IHG, S. 29.) I~on leute: Eheleute. Krida: Konkurs, von frz. crier , ausrufen . (Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bel. VI. , Jena, 3. Aufl. 1910, S. 88.) Leihkau f: Gewohnheit, daß unter dem gemeinen Volk nach geschlossenem Handel sowohl der Käufer als Verkäufer ein Ge ld zusammenlegten und es miteinander vertranken. Später auch das Angeld, das der Käufer dem Verkäufer zur Sicherung des Handels entrichtet. Kommt von Lid oder Lith (ein berauschendes Getränk). (Kurz, Handel, S. 255.) Nestler: Einer, der Nestel macht. Nestel ist Schnürriemen, Senkel, schmales Band, Binde. (Grimm VII, S. 626 und 630.) IV
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