ner Stat Mesnerhaus" sprechen, herrscht bis zum Ende des nächsten Jahrhunderts jene Verwirrung, die ich im Zusammenhang mit H. 32 beschrieben habe; sie ging sogar so weit, daß das StB 1777-1781 und das Kommunikantenverzeichnis 1783-1788 ausdrücklich Stadt Nr. 75 und Amoleja Haimbergerisches Stifthaus gleichsetzen, wobei letzteres noch ergänzend vermerkt: ,,befindet sich darin der Stadtpfarr-Mösner, Thurnermeister und der Wachter". Erst das Lagerbuch 1788 bringt Klarheit; es sagt auf Bl. 34: ,,Stadt Nr. 75, Gern. Stadt Steyr, wird vom Thurnermeister, Messner und Wachter in partem solarii bewohnt" und auf Bl. 217: ,,Messnerhaus, der Stadtpfarrkirche gehörig". Daß der hier auftretende Widerspruch nur scheinbar ist, erklärt sich daraus, daß die Stadt als Vogteiobrigkeit der Stadtpfarrkirche in StB etc., d. h. überall dort, wo es sich um weltlichen Besitz der Kirche handelt, statt ihrer in Erscheinung tritt. Wann tatsächlich der Besitz des 1399 erkauften Hauses von der Stadt an die Stadtpfarrkirche überging, läßt sich schwer feststellen, da die Verwaltung lange in derselben Hand lag. - Landtafel, Tom. I., Bg. 602. 1525-1773 Stadt, o. Z., o. V. 1773-1846 Stadt Nr . 76 Stadtpfarrkirche und Friedhof (Tafel XII) ab 1846 CNr. 77 r. d. St., Pfarrplatz 1880 Pfarrplatz. Stadtpfarrkirche Steyr0 ) (Kirche) (1287)- 21 Das alte, wahrscheinlich romanische Kirchlein an derselben Stelle, die die heutige Pfarrkirche einnimmt, ist zum erstenmal im Jahre 1287 urkundlich genannt in einem Inclulgenzbrief, Rom, im zweiten Jahr des Papstes Honorius IV., au sgegangen von „etlichen Carclinälen, Erz- und Bischöfen, darinnen dieser Kirchen oder Kapellen St. Gilgen und Colomans zu Steyer gedacht, auch ein besonderer Ablaß denen erteilt wird, welche selbe Kirche zu den Festzeiten St. Philippi & Jacobi, B. Aegidii & Colomani , S. Catharinae und der 11.000 Jungfrauen mit Andacht besuchen, beichten oder auch auf ihrem Tod-Bette und sonsten von ihren Gütern etwas dahin legiren oder vermachen".1 ) Ueber die vermutliche Erbauung dieser ersten Kirche kann ich nur soviel sagen, daß sie im Jahre 1192 noch nicht bestanden haben wird, sonst hätte nämlich das Kloster Garsten nicht versäumt, die Rechte auf sie mit in die Bestätigung seiner übrigen Rechte und Besitzungen aufzunehmen.2 ) Der Ausdruck „Capelle in vrba nostra Stira" bezeichnet hier nach meiner Meinung (obwohl „urbs" zu dieser Zeit schon viel häufiger „Stadt" als „Burg" bedeutet) doch die Burgkapelle und nicht die Stadtkirche. Wie man sich ausdrückt, wenn man auch die Stadtkirche mit einbezieht, zeigt uns ganz deutlich der Revers des Jahres 1305: ,, ... daz der ersam herre abt Vlreich von Garsten vnd swer nach im da abt wierdt vnser rechter pharrer ist veber die stat ze Steyr (!) veber die chappelle in der pvrge vnd vber daz spital".3 ) Dieser Revers, Steyr, 1305, März 17, den die „Gemain der Ritter von Steyr", Stadtrichter und Bürgerschaft mit Abt Ulrich III. Widmer (1295--1317) abschlossen, erbringt den Beweis, daß die Stadtkirche keine selbständige Pfarrkirche, sondern Filialkirche des Klosters Garsten und die Pfarre Steyr eine im Kloster Garsten incorporierte Pfarre war, was sie bis zur Aufhebung des Klosters (1787) geblieben ist.4 ) Wie es Konrad von Volkenstorf gelungen ist, das "\Videm 45
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