MCDXCII starb, und verblieb als solche bis MDCCXCVII. Renovirt MDCCCLXXXVI von J. Wagner." 1 ) Preuenhuber, S. 153: Ist der Erbauer einer schönen „Capelle am Freidthoff, die man noch die Traindten-Capelle nennt". Er hat „darein eine· ewige Mess mit zehen Bauren-Gütern, etlichen Wissmat-Zehent gestüfftet . . . auch für den Beneficiaten ein eigen Hauss nechst an der· Stiegen beim Freidthoff" (siehe H. 19). 2 ) Statthalterei Nr. 1/4: Extrakt v. 14. 11. 1749 aus dem Stiftbrief der Truentischen Stiftung v. 20. 9. 1479. - Benefizien Nr. 3: Stiftungen, die in Herrn Patris Seraphinj Prioris zu Garsten Syllabo nicht einkommen, jedoch der hiesigen Pfarrkirche anhängig sind: Sigmundt Truendt hat 1479 „nechst der Pfarrkirchen am Freythof gegen den Schmitgässl zu. Ehren der hl. vnteilbaren Dreyfaltigkeit ain Capellen mit einer Grufft zu Ehren der hl. Michaelis des Erzengels vnd Martyrer Sebastiani geweiht, erbauen lassen" und für den Kaplan ein eigenes Haus gestiftet. Dafür muß er wöchentlich und ewig 5 Messen, 4 davon in der Kapellen, die 5. am Montag in der Gruft unter den Frühmessen lesen, jährlich am Sonntag vor St.-Bartholomäus-Tag in der Kapelle und am Sonntag nach dem Auffahrtstag (Kirchweihsonntag) in der Gruft die Patricinia sprechen. Am Samstag, Sonn- und Festtagen muß er dem Umgang bei-- wohnen, nach einem Jahr Krankheit wöchentlich 3 Messen lesen. lassen. Für jede bei Gesundheit versäumte Vesper oder jedes Amt muß er 30 d ins Spital geben. Kommt eine Versäumnis öfter vor, mahnt ihn zuerst der Magistrat, dann der Abt von Garsten, aann der · Bischof von Passau, zuletzt wird er abgesetzt. Jeder neu ernannte Kaplan muß in Passau präsentiert werden. - Vergeben wurde die Stiftung ursprünglich von Truent und seinen Erben, dann erst vom Magistrat (Extrakt: ,,ich oder meine erben vnd so wür nichten wären, alsdann die · fürsichtigen ehrsamen vnd weisen richter vnd rat der statt zu Steir verainbtlich oder doch der merer thaill die vorberüerte ewig mess zu uerleichen ...") 3 ) Pfarr-Arch. Kapellen; Schreiben des Kreisamts an deri Mag. v. 17. 3. ·1791, Reg. Bew. v. 2. 3. zur Erwerbung der Kapelle durch die Stadt. Schreiben des bischöflichen Konsistoriums Linz v. 8. 3. 1797 ordnet die Entweihung der Kapelle durch den Stadtpfarrer an. 4 ) Siehe H. 4, Anm. 23. 5 ) Siehe H. 4, Anm. 13. 6 ) GB 1833, Bd. VI, Bg. 937. - Gew. B. VII/383: Einantw. v . 12. 1. 1848,. KaufV v. 9. 11. 1863, mag. Bew. 9. 4. 1864. 7 ) Einantw. v. 9. 9. 1868/Nr. 1972, mag. Bew. 20. 2. 1869. 8 ) Preuenhuber, S. 153. 0 ) Pritz, Steyr, I /S. 27/28. 10 ) Traindter Kapelle. 6
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