Steyrer Vademekum 1955

184 Wichtige Gesetze Wissenswertes für die Witwe nach dem Ableben eines Bundesangestellten. „Mein Mann ist gestorben!" Mit diesen Worten sucht die Witwe einen Kameraden auf und erbittet seinen Rat. Es wird keinen pietätvollen Menschen wundernehmen, wenn die Frau nach dem Ableben ihres Mannes infolge ihres großen Leides nicht in der Lage ist, ihre Gedanken zu sammeln und auf Dinge vergißt, die für die Witwe von. Wichtigkeit sind und unmittelbar oder mittelbar nach dem Ein– treten dieses traurigen Ereignisses erledigt werden müssen. Das Wichtigste, was eine Witwe nach dem Ab– leben eines Bundesbeamten zu tun hat, soll nun im Nachstehenden kurz aufgezählt werden: 1. Den Arzt rufen, der die Totenbeschau vornimmt und den Totenschein ausstellt; 2. Verständigung der Leichenbestattung; 3. Mitteilung an das zuständige Pfarramt im Falle eines kirchlichen Begräbnisses; 4. Anschaffung von Parten (Totenbildern) und Verständigung der Verwandten und Bekannten. Welche Dokumente hat die Witwe zur Siche– rung ihrer Rechtsansprüche (Todfallsbeitrag, Wit– wenpension) zu besorgen? 1. Totenschein; 2. Tauf-(Geburts-)schein (Auszug aus der Heimat– rolle) des verstorbenen Mannes; 3. Tauf-(Geburts-)schein (Auszug aus der Heimat- rolle) der Witwe; 4. Trauungsschein; 5. Totenschein (Sterbeurkunde) des Verstorbenen; 6. Eheeinigkeitszeugnis, ausgestellt von der Polizei oder Gemeinde (zur Beschaffung desselben ist der Meldezettel mitzubringen); 7. letzter Pensionsbescheid oder Pensionsabschnitt, falls der Verstorbene bereits im Ruhestand war;

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