Steyrer Vademekum 1955

Wichtige Gesetze 177 5. Ich wünsche ein würdiges Begräbnis, dessen Kosten sowie die Erhaltung der Grab– stätte meine Kinder zu tragen haben. Steyr, am 16. Mai 1953. Johann Pichler, Hausbesitzer in Steyr, Bahnhofstraße 57. Beispiel eines mündlich abgegebenen, von drei anwesenden Zugen beglaubigten Te;;tamentes: Mein letzter Wille. Am 12 Mai 1953 wurden wir Unterzeichnete, Erwin Moser, Kaufmann, .Steyr, Stadtplatz 37, August Müiler, Hausbesitzer, Steyr, Eisenstraße Nr. 6, und Josef Leitner, Magistratsbeamter, Steyr, Kirchengasse 7 wohnhaft, zu dem uns wohlbekannten Herrn Josef Stieber, Oberlehrer i. R., Steyr, Promenade 15 wohnhaft, berufen, um seinen letzten Willen entgegenzunehmen, welchen er bei voller Geistesfrische, wenn auch großer körperlicher Schwäche, festsetzte wie folgt: ,,1. Das mir gehörige Haus in Steyr, Pro– menade 15, Kat.-Nr. 178, soll zum gerichtlich erhobenen Schätzungswert an meinen Sohn Lud– wig Stieber unter der Bedingung übergehen, daß die jetzt von mir und meiner Gattin Maria be– nützte Wohnung im ersten Stock dieser für ihre Lebenszeit zur unentgeltlichen Benützung über– lassen bleibt. 2. Meiner Gattin Maria und meinem minder– jährigen Sohn Karl sollen jedem 6000.- S zu– fallen, wobei ich bestimme, daß die Zinsen Yom Erbteile des Sohnes bis zu dessen Volljährigkeit gleichfalls meiner Gattin zufließen sollen. Als Mitvormund für diesen minderjährigen Sohn schlage ich meinen Freund Wilhelm Lechner, Oberlehrer in Steyr, \Vieserfeldplatz 30, vor. 12

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