Steyrer Vademekum 1955

136 Verkehrsvorschriften Beständig tönende Glocken oder andere Warnungs– zeichen als Glockensignale dürfen nicht verwendet werden. In geschlossenen Ortschaften ist das Schieben der Fahrräder auf den Gehwegen verboten. Rad– fahrer müssen einzeln hintereinander fahren, wenn der Verkehr sonst behindert oder andere Straßen– benützer gefährdet würden. Mehr als 2 Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren. Beide Anord– nungen gelten auch für das Schieben von Fahr– rädern. Jeder nicht übliche Gebrauch von Fahrrädern, das Wettfahren ohne behördliche Genehmigung, das Al,heben der Beine von den Tretkurbeln, das frei– händige Fahren ist verboten. Vor dem Ausfahren aus Häusern oder Grund– stücken oder vor dem Einfahren in solche ist ab– zusteigen. . Ausrüstung des Fahrrades : Bremse (Rücktritt– bremse), Glocke, Blendlinse, Pedalrückstrahler, Be– leuchtung bei Dunkelheit oder Nebel. Sowohl das Fahren mit Fahrrädern als auch das Schieben derselben ist in gesperrter Richtung der Einbahn verboten.

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