Steyrer Vademekum 1955

120 Verkehrsvorschriften ten haben, die Möglichkeit haben, dieselbe ohne Gefahr zu verlassen. Abbiegen! Fahrzeuge, welche nach rechts ab– biegen wollen, dürfen dies dann tun, wenn sie sich auf der Fahrbahn möglichst rechts gehalten haben und daher die übrigen, in der bisherigen Richtung fahrenden Fahrzeuge durch ihr Abbiegen in der Weiterfahrt nicht behindern können. Das Abbiegen darf nur in langsamer und vorsichtiger Fahrt und ohne Gefährdung der Fußgänger erfolgen. Fahrzeuge, welche freie Fahrt haben und nach links abbiegen wollen und daher den grnßen Bogen machen müssen, haben auf der Kreuzung bis zum Verkehrsposten vorzufahren und dort solange zu warten , bis ihnen da s Zeichen· ,,Fahrt!" . (für die neueinzuschlagende Richtung) gegeben wird.

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