Steyrer Vademekum 1955

.:: (1) _.., '"" ·,:: ..c:: '-' "' 8 ;> "' '" ..c:: (1) .->: ~ :> 00 '"' M 0 Fahrt! (grünPs Licht): Winken in der Schulterhöhe entsprechend der Fahrtrichtung bedeutet die Freigabe der Fahrt. Grundsätzlich hat sich der Beamte mit der Schulter– front parallel zur Richtung des Verkehres zu stellen. Er streckt dann einen Arm seit– lich waagrecht aus, die Hand– fläche nach vorne und winkt in der Fahrtrichtung, in dem el' rlic Hand in einem Kreis- 0 bogen am Körper vorbeiführt, bis sie fast die andere Schulter berührt. Der Arm hat während der ganzen Bewegung in der Höhe der Schulter zu bleiben. Das Winken hat in der Regel nur einmal zu erfolgen; jeden– falls ist ein mehrmaliges ra– sches Winken hintereinander zu unterlassen, weil dadurch die Deutlichkeit der Zeichen– gebung verlorengeht. ( Siehe Fig. 3!) Fig. 3 (3. Zeichen)

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