Steyrer Vademekum 1955

116 Verkehrsvorschriften V e r k e h r s r e g e l u n g. I. Fahrzeugverkehr. Fig. 1 (1. Zeichen) Achtung! (gelbes Licht): Hochheben des Armes kündigt die Umlegung des Verkehres an. Nach diesem Zeichen darf in der bisher freigegebenen Straße kein Fahrzeug mehr den . Schutzweg (Passantenübergang) überfahren. Fahrzeuge, die sich bereits auf der Kreuzung befinden, ha– ben sie ungesäumt zu verlassen. Die Fahrzeuge auf der freiwerdenden Straße haben sich zum Anfahren fertig zu ma– chen. Dieses Zeichen hat hauptsächlich den Zweck, Fußgängern, die mit dem überschreiten der Kreuzung begonnen haben, ihr ungehindertes Verlassen zu ermög– lichen. ( Siehe Fig. 1 !)

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