Urkundenbuch des Landes ob der Enns

VI nach früheren Beschluß, alle Urkunden bis inklusive 1400 ihrem vollen Inhalt zu bringen, im allgemeinen gebunden Ein teilweise abändernder Beschluß kam dagegen bei Urkunden welche im Lande lagern, aber auswärtiger Provenienz sind, zum Ausdruck. Jedoch liegen die per extensum ausgenommenen Kopien solcher Urkunden im Muscalarchiv, gewissermaßen als Ersatz, wenn die Originalien mit der Zeit verloren gehen sollten. Vollabdrücke sind wohl für jeden Forscher, sei er nun Rechts¬ oder Kulturhistoriker, Linguist, Lokalforscher und Genealog oder befasse er sich mit der Schreibweise oder mit dem Formel¬ wesen der verschiedenen Kanzleien, Länder, Gebiete und Herr¬ schaften, am meisten dienlich. Nur der Drang, mit einem Ur¬ kundenwerk möglichst rasch vorwärts zu kommen, möglichst viele Urkunden in rascher Auseinanderfolge der Bände und unter zwingenden materiellen Verhältnissen bekanntzugeben, mag den Entschluß, die minder wichtigen Urkunden regesten¬ weise zu geben, hervorrufen. Wer kann aber unanfechtbar be¬ stimmen, diese oder jene Urkunde sei unbedingt für alle Forscher, welcher Richtung immer, minder wichtig? Detail¬ forscher werden jeder, selbst der besten, nach den neuesten Gesichtspunkten verfaßten Regeste ein gewisses Mißtrauen ent¬ gegenbringen, dahin gehend, daß die Regeste vielleicht doch Stellen und Wendungen in der Diktion der Originalurkunde (weil vom Regestenverfasser als rein formell und unwichtig angesehen) unterdrückt habe, welche vielleicht gerade dem einen oder dem andern Detailforscher wertvolle Anhaltspunkte geliefert hätten. Durch Einblick in die Originalurkunden muß dann diesem Mißtrauen begegnet werden. Welche Enttäuschung, wenn mittlerweile, wie oben gezeigt, das Original nicht mehr auffindbar geworden! Dem Vollabdruck kann, wenigstens im allgemeinen, ein solches Mißtrauen nicht entgegengebracht werden. Über die größere oder mindere Wichtigkeit der ein¬ zelnen Urkunden zu entscheiden ist, unserer Anschauung nach, der Herausgeber eines Urkundenbuches eigentlich nicht be¬ rufen, sondern, und zwar bei jeder einzelnen Urkunde, der betreffende Benützer. Der Vollabdruck verdient daher in jeder Hinsicht den Vorzug. Was die in diesem Bande eingehaltene äußere Form be¬

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