Urkundenbuch des Landes ob der Enns

V bequemer Weise auch für die Urkundenforscher anderer Ge¬ biete das in Oberösterreich befindliche Urkundenmaterial. In den auswärtigen Archiven wurden dagegen selbstverständlich nur jene Urkunden berücksichtigt, welche Land und Leute von ob der Enns in weitestem Sinne des Wortes in politischer, kirchlicher, wirtschaftlicher, familiengeschichtlicher u. s. Hin¬ sicht behandeln. Leider ist im Laufe der letzten Dezennien im Lande ob der Enns neuerdings manches archivalisches Material der Ver¬ schleuderung und Vernichtung anheimgefallen und ging auf diese Weise manches, was in früheren Zeiten entweder nicht zugänglich gewesen war oder nicht rechtzeitig benützt wurde, für unser Urkundenbuch verloren. Andererseits konnten wieder manche Urkunden, die in früheren Zeiten zum Glück noch rechtzeitig kopiert worden waren, nicht mehr überprüft werden, weil die betreffenden Archive nicht mehr bestehen oder aus noch bestehenden Archiven Urkunden abhanden gekommen sind. Erfreulich und recht zahlreich war die Nachlese an bisher noch unbenützten und auch noch nicht kopierten Urkunden aus sämtlichen Stifts- und Klosterarchiven des Landes, sowie aus zahlreichen Stadt-, Markt-, Kommunal- und Schloßarchiven in und außer Landes. Die Schätze an Originalurkunden des k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien, sowie die dort lagernden Kopialbücher wurden intensiv ausgebeutet, aber auch die zahlreichen Originalbestände des königl. Bayerischen All¬ gemeinen Reichsarchivs in München wurden für unser Urkunden¬ buch nunmehr in hervorragender Weise herangezogen, was sich auch für die frühere Zeitperiode bis inklusive 1375 als unerläßlich erwies, da bisher für diese Zeit meist nur Kopien aus den Monumentis boicis gebracht wurden Durch diese intensive Arbeit der letzten Jahre ist unser gesamtes Material derart angewachsen, daß bei konsequenter und zielbewußter Fortsetzung dieser Arbeit die stetige Fort¬ führung des Urkundenbuches gewährleistet erscheint und eine längere Pause im Erscheinen der einzelnen Bände nicht zu befürchten kömmt. Für die Wiedergabe des urkundlichen Textes im Voll¬ abdruck hielten sich Verwaltungsrat und Referent an einen

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