Urkundenbuch des Landes ob der Enns

Einleitung. Der Verwaltungsrat des Museums faßte in der Sitzung vom 23. November 1898 den Beschluß, das mit dem VIII. Band bis zum Jahre 1375 inklusive gediehene Urkundenbuch des Landes ob der Enns nach 15jähriger Pause wieder fortzusetzen. Da der frühere Archivreferent und Redakteur, Chorherr Johann Nep. Faigl von St. Florian, im Jahre 1898 gestorben war, betraute der Verwaltungsrat den nunmehrigen Archiv¬ referenten Victor Baron Handel-Mazzetti, k. u. k. Oberst des Ruhestandes, mit der weiteren Redaktion des Urkundenbuches. Das von demselben im Musealarchiv vorgefundene Mate¬ rial an Urkundenkopien für die Folgezeit nach 1375 war ziem¬ lich ungleichartig und noch lückenhaft. An Reinschriften, von etwa 10 bis 12 verschiedenen Händen, an verschiedenen Orten und nicht immer gleichmäßig angelegt, waren für die in Aussicht genommene 5jährige Pe¬ riode, 1376—1380, etwa 190 Kopien vorhanden. Sie wiesen fast durchwegs die Kollationierungsklausel des im Jahre 1872 verstorbenen Prälaten von St. Florian, des Propstes Jodok Stülz, auf. Außerdem erlagen im Musealarchiv für die genannte Zeit¬ epoche noch etwa 100, von verschiedenen Abschreibern flüchtig, oft nur mit Bleistift angefertigte, durchwegs der Kollationierungs¬ klausel entbehrende Kopien. Es handelte sich also vor allem um die genaue Kollatio¬ nierung der später angesammelten, noch nicht überprüften und wenig korrekt geschriebenen Kopien, wobei es sich aber zeigte, daß auch der ältere Bestand an Reinschriften einer nachträg¬ lichen Überprüfung (besonders bezüglich der Siegel, Kanzlei¬ und Dorsualnoten) bedürftig sei. Sodann erschien es dringend

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