72 Schlußbemerkungen In den sechziger Jahren wurde der Staatsanwaltschaft Innsbruck vom Bundesministerium für Justiz Unterlagen übersandt, die sich auf die Beteiligung von Perkounig an „NS- Gewaltverbrechen“ bezogen. Die Verdachtsmomente gegen ihn hatten sich im Zuge des umfangreichen Ermittlungsverfahrens gegen Weinrich, den stellvertretenden SS- und Polizeiführer in Radom, vor dem Landesgericht Hamburg ergeben, weil die dabei einvernommenen Zeugen immer wieder den Namen Perkounig und die von ihm begangenen Verbrechen erwähnt hatten. Insgesamt 26 Zeuginnen und Zeugen konnten sich noch 20 Jahre später an ihn erinnern, ihn beschreiben. Perkounig wurde daraufhin am 30.8.1968 vernommen, doch - obwohl erst 53jährig - war es für ihn „schwer, die Dinge nochmals im einzelnen zu schildern, da sich (sein) Erinnerungsvermögen in den letzten Jahren verschlechtert hat. "252 Die Erhebungen in Österreich gegen Perkounig waren mit seiner Einvernahme im August 1968 abgeschlossen, der Akt Perkounig wurde endgültig geschlossen. Zu Beginn der Okkupation Polens war 1/3 der Bevölkerung Radoms, das waren über 30.000 Personen, mosaischen Glaubens. Im Frühjahr 1942 begann ein verstärkter Zwangs-Abtransport polnischer Arbeitskräfte in das Reich. Der dadurch aufgetretene Arbeitskräftemangel in den Rüstungsbetrieben des Generalgouvernements wurde durch jüdische Frauen und Männer aus den Ghettos ausgeglichen. Auch die Steyr-Daimler-Puch Werke in Radom griffen auf das Arbeitskräftereservoir in den Ghettos zurück und Monate vor der Auflösung derselben suchte sich der Personalchef geeignete Arbeiterinnen und Arbeiter aus. Die Steyr-Daimler-Puch Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden in ein eigenes Lager umgesiedelt, das von der SS bewacht und kontrolliert wurde. Die Steyr252 Vernehmung Perkounig Otto, 30.8.1968, Verfahren Weinrich, 147 Js 38/65, TLA, LG Ibk, 10 Vr 257/53.
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