69 Enns eingezogen wurde und nach Burgalben bei Waldfischbach, Pirmansens in der Pfalz versetzt wurde. Auf seinen SS-Beitrittsansuchen füllte er jedoch aus, daß er vom 28.8.1939 bis 29.1.1940 in Polen und an der Westfront eingerückt war. Doch auch diese Ungereimtheiten in seinen Aussagen wurden vom Gericht vernachlässigt. Perkounig gab noch 1947 an, im Jahre 1939 aus der Kirche ausgetreten zu sein, bezeichnet sich aber 1949 als „streng religiös“2^ Seine religiöse Einstellung sollte belegen, daß er nie das ihm zur Last gelegte begangen haben konnte, außerdem habe er „mit den Prinzipien der NSDAP nie sympathisiert. "242 Obwohl sich im Akt ein Aktenvermerk, der Perkounig als einen „in der NS-Zeit agilen Verfechter der NS-Idee“ bezeichnet, befindet, war sein politischer Hintergrund, der viele seiner Handlungen mehr erklären hätte können, nie Gegenstand des Verfahrens.243 3. Der Prozeß Nach umfangreichen Beweisanträgen, verschiedenen Rechtshilfeersuchen an Polen, Israel und Frankreich fand am 8.7.1953 vor dem Volksgericht Innsbruck der Prozeß gegen den Angeklagten Otto Perkounig statt.244 Das Volksgericht setzte sich aus zwei Berufsrichtern (Dr. Leissing, Dr. Moraus) und drei Schöffen (Ing. Otto Albertini, Gabriel Pichler, Rudolf Leiter) zusammen. Im Verlaufe der Verhandlung wurden insgesamt 16 Zeugen, darunter Ing. Janku, Bretterklieber, Mitglieder des Werkschutzes (Guschlbauer) und die Gattin des Angeklagten angehört. Zum Verfahren war keine Belastungszeugin, kein Belastungszeuge erschienen. Dies lag daran, daß die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter nach Kriegsende zumeist in Displaced Person Lagern lebten, aus denen sie entweder in ihre alte 240 Bericht des Bundespolizeikommissariat Steyr, 11.4.1947, Verfahren Perkounig, TLA, LG Ibk, 10 Vr 257/53. 241 Enthaftungsantrag Perkounig, 19.2.1949, Verfahren Perkounig, TLA LG Ibk, 10 Vr 257/53. 242 Enthaftungsantrag Perkounig, 19.2.1949, Verfahren Perkounig, TLA LG Ibk, 10 Vr 257/53. 243 Bericht des Bundespolizeikommissariats Steyr, 10.7.1947, Verfahren Perkounig, TLA, LG Ibk, 10 Vr 257/53. 244 Der Oberste Gerichtshof nahm am 31.1.1953 dem Volksgericht Linz das Verfahren ab und wies es dem Volksgericht Innsbruck zu. TLA LG Ibk, 10 Vr 257/53.
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