Der Kriegsverbrecherprozeß gegen Otto Perkounig vor dem Volksgericht Innsbruck im Jahre 1953

57 Die Lebensbedingungen wurden durch die mangelhafte Ernährung zusätzlich erschwert. Eine Schwächung der Arbeitskraft konnte eine Eintragung in die schwarze Liste und in weiterer Folge den Tod bedeuten. „Die Lebensbedingungen (...) waren sehr schwer. Sie wurden dann besser, aber nicht deshalb, weil wir mehr zu essen bekommen hatten, sondern durch die Hilfe der Polen, mit denen wir zusammenarbeiteten. "189 Polnische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchten immer wieder, der jüdischen Belegschaft mit Lebensmitteln zu helfen. Als die Fabriksverwaltung dies entdeckte, erließ sie eine Verordnung, derzufolge jeder Polin und jedem Polen, die bzw. der einer Jüdin oder einem Juden „ ein Stück Brot hinreichen wollte", zu „ 25 Prügel und 4 Wochen Arrest(t verurteilt wurde.190 Die polnische Belegschaft hielt sich dennoch nicht an diese Verordnung und so wurde bekanntgegeben, daß weitere Hilfeleistungen mit dem Tode bestraft würden. Die Lage der jüdischen Belegschaft verschlechterte sich daraufhin merklich, weil die polnischen Arbeiterinnen und Arbeiter der Verordnung Folge leisteten. Sie waren sich im klaren, daß der Werkschutz ohne weitere Skrupel diese Verordnung vollziehen würde. Als Folge stieg „die Todeskurve<( unter den jüdischen Häftlingen „auf Grund von Hunger und Erschöpfung. "191 4.1. Jüdische Arbeiterinnen in der Schmiede Die Schmiede der Waffenfabrik wurde vom Österreicher Robert Müller geleitet, wo Gewehre und Pistolen gehärtet, überprüft, geschliffen und poliert wurden. In seiner Abteilung arbeiteten 20 Frauen, denen er zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Art Verschwiegenheitsverpflichtung abnahm. Im Falle der Verletzung ihrer Verschwiegenheit 189 Zeugeaussage Fiszman Dawid, 24.11.1965, Verfahren Weinrich, 147 Js 38/65, TLA, LG Ibk, 10 Vr 257/53. 190 Zeugenaussage Waksberg Jankiel, 3.3.1947, Verfahren Perkounig, TLA, LG Ibk, 10 Vr 257/53. 191 Zeugenaussage Waksberg Jankiel, 3.2.1948 (Datum der Übersetzung, Datum der Vernehmung fehlt), Verfahren Perkounig, TLA, LG Ibk, 10 Vr 257/53.

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