Der Kriegsverbrecherprozeß gegen Otto Perkounig vor dem Volksgericht Innsbruck im Jahre 1953

53 Diesen Schluß läßt die Behandlung von Typhuskranken im Lager „Szkolnastraße" zu. So wurde eine Jüdin, die an Thyphus erkrankt war, „lieber erschossen^69, als daß sie zur Behandlung gebracht worden wäre. Die Exekutionen an kranken Arbeiterinnen und Arbeitern wurden vom Werkschutz ausgeführt. Der Personalchef Bretterklieber gab dem Werkschutz den Auftrag, die auf einer Liste eingetragenen jüdischen Beschäftigten zu exekutieren. Die Liste, die von den Häftlingen „schwarze Liste"170 genannt wurde, stellten die beiden Werkmeister, Reich und Perkounig zusammen. Reich und Perkounig, die beide gemeinsam in der Abteilung zur mechanischen Bearbeitung der Gewehrteile arbeiteten, durchsuchten das Werk in Abständen von zwei bis drei Monaten und haben die Namen der Kranken auf einer Liste eingetragen. Jene Arbeiterinnen und Arbeiter, die während ihrer Schicht das vorgeschriebene Arbeitssoll nicht erfüllt hatten, mußten in der nächsten Schicht Weiterarbeiten. Mehrmaliges Nichterfüllen führte dann ebenfalls zur Eintragung auf der schwarzen Liste, die dem Personalchef Bretterklieber überreicht wurde. Er ließ sie dann vom Direktor der Fabrik, Ing. Janku, unterschreiben. Die Liste „mit den Namen nicht mehr voll arbeitsfähiger jüdischer Zwangsarbeiter, die ausgesondert und erschossen werden sollten, "171 gab Bretterklieber anschließend an den Werkschutz weiter. Der Werschutz begab sich mit der Liste in das Zwangsarbeitslager „Szkolnastraße“ und die auf der Liste Verzeichneten wurden aufgerufen. „Anschließend wurden sie (die Aufgerufen - Anmerkung von mir) vor den Lagerzaun des Zwangsarbeitslagers gebracht, wo sie sich vor einer bereits ausgehobenen Grube aufstellen mußten. Von jedem der anwesenden Werkschutzangehörigen wurde ein jüdischer Zwangsarbeiter mit einer Pistole durch Genickschuß getötet. "172 Die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter lebten mit dem Bewußtsein, daß sie selbst, nahe Angehörige, Verwandte, Freunde, einzeln oder in Gruppen, aus nichtigem Anlaß, zur 169 Zeugenaussage Guschlbauer Edmund, 8.7.1953, Hauptverhandlung Perkounig, TLA, LG Ibk, 10 Vr 257/53. 170 Zeugenaussage Bornsztayn Marian, 3.3.1947, Verfahren Perkounig, TLA, LG Ibk, 10 Vr 257/53. 171 Urteil Holz, 25.9.1989, Bezirksgericht Rostock, ZStL 206, AR 454/7 [Unterlagen Perz]. 172 Urteil Holz, 25.9.1989, Bezirksgericht Rostock, ZStL 206, AR 454/7 [Unterlagen Perz].

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