Der Kriegsverbrecherprozeß gegen Otto Perkounig vor dem Volksgericht Innsbruck im Jahre 1953

34 Tänzer, Pillinger, Alois Kmet und Edmund Guschlbauer waren Wachführer. Außer Simböck stammten sie alle aus Österreich.93 Der Werkschutz hatte Zugang zum jüdischen Zwangsarbeitslager der SDP. Dort vollzog er im Auftrag und im Beisein österreichischer Werkmeister, des Personalchefs und des Direktors sowie der zum Zwangsappell angetretenen Häftlinge Exekutionen, liquidierte Kranke, tötete zurückgebrachte Geflüchtete. Durch seine Tätigkeit stellte der Werkschutz in der Gewehrfabrik den ausführenden Teil der faschistischen Vernichtungsmaschinerie dar. 2.3. Die polnischen Arbeiterinnen und Arbeiter - „Ihr habt den Krieg verspielt, also müßt ihr leiden. (‘94 Im Generalgouvernement und im annektierten Teil Polens wurde 1939 die allgemeine Arbeitspflicht für die polnische Bevölkerung eingeführt. Ziel war es, „das gesamte Arbeitskräftepotential Polens zu registrieren, zu reglementieren, die Arbeitsbedingungen festzulegen und gleichzeitig den Transport polnischer Arbeitskräfte nach Deutschland vorzubereiten.“95 Bereits 1940 war das bei den polnischen Arbeitsämtern registrierte Arbeitskräftepotential ausgeschöpft. Mit Hilfe von Polizeikontrollen und Razzien an Bahnhöfen, Märkten, Straßen und sogar Schulen wurden neue Arbeitskräfte regelrecht gefangengenommen. Sie kamen entweder in der Rüstungsindustrie oder in der Landwirtschaft im Altreich zum Einsatz. Bis Mai 1940 wurde eine Million Menschen aus Polen ins Altreich gebracht.96 93 Kmet Alois gab bei seiner Vernehmung im Verfahren gegen Perkounig an, daß er in Radom „als Sachbearbeiter für Feuerwehr und Luftschutz tätig“ war. „Es handelte sich hiebei um rein büromäßige Beschäftigung. “ Es ist richtig, daß zu den Aufgaben des Werkschutzes auch jene des Luftschutzes gehörten, daneben aber auch Exekutionen, was Kmet hier ausdrücklich auszuklammern scheint. Zeugenaussage Kmet Alois, 14.4.1951, Verfahren Perkounig, TLA. LG Ibk, 10 Vr 257/53. 94 Das soll der Direktor den polnischen Arbeitervertretern auf ihre Bitte nach einer Lohnerhöhung zynisch mitgeteilt haben. Beschluß über vorläufige Verwahrung, Kreisgericht Radom, Übersetzung Dr. Machalski, 3.4.1948, Verfahren Perkounig, TLA, LG Ibk, 10 Vr 257/53. 95 Madajczyk, Okkupationspolitik, S 219. 96 Herbert, Einleitung des Herausgebers, in: Herberg (Hg.), Europa und der „Reichseinsatz“, S 9.

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