33 befunden worden war, in seiner Funktion als Werkschutzmann Exekutionen ausgeführt zu haben, außer seinen Namen schreiben, weder lesen noch schreiben.87 Nach dem Eintritt in den Werkschutz wurden die Männer in einem festgelegten Schulungssystem ausgebildet.88 Die ideologische Einbindung des Werkschutzangehörigen in das faschistische Denken und in die Kategorien von Herren- und Untermenschen gehörte ebenso zur Ausbildung, wie das Erlernen des Exerzierens und der Umgang mit der Waffe. Bei den Schießübungen wurden den zukünftigen Werkschutzmännern gezeigt, wie die Schüsse in den Hinterkopf, sogenannte Genickschüsse, erfolgen mußten, um den sicheren Tod des Menschen herbeizuführen.89 Zu Beginn waren 25 Männer beim Werkschutz beschäftigt. Auf Grund des polnischen Widerstandes und der zunehmend unsicher werdenden politischen Situation (Vorstoß der Russen an der Ostfront) mußte der Werkschutz auf 55 bis 60 Mann erhöht werden.90 Alle Werkschutzangehörigen waren mit schwarzen Uniformen, die jener der SS sehr ähnlich waren, bekleidet. Dazu wurde eine Armbinde mit dem Hakenkreuz getragen. Später wurde die schwarze Uniform in eine graue umgetauscht. Der Werkschutz war in drei Schichten ä 20 Wachmänner eingeteilt, die jeweils von einem Wachführer geleitet wurden. Ab 1941 wurde der Werkschutz auf 2 Wachzüge reduziert und ein alternierender 24- Stunden-Rhythmus eingefuhrt.91 Werkschutzleiter der Gewehrfabrik war der SS-Obersturmbannführer Hans Zeber. Ihm waren die Werkschutzleute unterstellt. Gering92, der als Ermittlungsführer die Verhaftungen und Erschießungen in der Fabrik vornahm, sowie Georg Simböck, Georg 87 Urteil des Bezirksgerichtes Rostock gegen JacobHolz, 25.9.1989, ZStL 206 AR 454/7. [Eine Kopie des Urteils hat mir Bertrand Perz freundlicherweise überlassen.] 88 Dazu gehörte auch eine einmonatiger Aufenthalt bei der SA. Beschluß im Ermittlungsverfahren gegen Jakob Holz, ZStL 206 AR 454/7 [Unterlagen Perz]. 89 Beschluß im Ermittlungsverfahren gegen Jakob Holz, ZStL 206 AR 454/7 [Unterlagen Perz]. 90 Zeugenaussage Edmund Guschlbauer, 8.7.1953, Hauptverhandlung Perkounig, TLA, LG Ibk, 10 Vr 257/53. 91 Beschluß im Ermittlungsverfahren gegen Jakob Holz, ZStL 206 AR 454/7 [Unterlagen Perz]. 92 Gering war ab 1945 Polizist in Steyr. Zeugenaussage Seiwerth Josef, 9.7.1947, Verfahren Perkounig, TLA, LG Ibk, 10 Vr 257/53.
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