19 „Gesetzes zur Ordnung der Nationalen Arbeit“ lautete daher auch: „Im Betrieb arbeiten der Unternehmer als Führer des Betriebes, die Angestellten und Arbeiter als Gefolgschaft gemeinsam zur Förderung der Betriebszwecke und zum gemeinsamen Nutzen von Volk und Staat. "39 Mit der Betonung des Gemeinsamen, der Treue und des Gehorsams übertrugen die Nationalsozialisten militärische Grundmuster auch auf die Arbeitswelt. Durch die Subsumierung des Arbeitsvertrages unter das „Gemeinschaftsrecht“ ergab sich eine neue rechtliche Situation in Bezug auf Verstöße gegen die Betriebsgemeinschaft. Diese wurden nun als Verstöße gegen die Nation, gegen das Volk geahndet und die Bestrafung erfolgte durch die Organe des Staates, nämlich durch Gestapo und Polizei. 4.2. Der Betriebsführer - „Höchstleistung jedes Einzelnen“^ Am 15. März 1938 - noch vor der Übernahme der SDP durch die Reichswerke - wurde der Generalrat Paul Götzl abgesetzt. Seine Absetzung dürfte wohl im Zusammenhang mit der Tatsache gestanden sein, daß Götzl Jude war.41 Ihm folgte Dr.Georg Meindl, Partei- und SS-Mitglied (ab 1938 als SS-Hauptsturmführer und ab 1944 im Rang eines SS- Brigadefiihrers42), der in seiner Antrittsrede seiner Freude Ausdruck darüber verlieh, „daß ihm die Ehre zuteil wurde, diesem altbewährten Unternehmen und damit der Wirtschaft unseres deutschen Vaterlandes dienen zu können. "43 Er fühlte sich “als der Beauftragte der deutschen Wirtschaft“ und „als Soldat des Führers. "44 39 Moser, Oberösterreichische Wirtschaft, S 191. 40 „Steyr-Daimler-Puch AG im Verbände der Reichswerke Hermann Göring“, Werkszeitung, l.Jg., Juli 1938, Nr. 4, S 2. 41 Perz, Projekt Quarz, S 37. 42 Perz/Fliedl, Konzentrationslager Melk, Begleitbroschüre zur ständigen Ausstellung in der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Melk, SH. 43 „Die Steyr-Werke im nationalsozialistischen Umbruch“, Werkszeitung, l.Jg., l.Mai 1938, Nr. 1, S 10. 44 „Die Steyr-Werke im nationalsozialistischen Umbruch“, Werkszeitung, l.Jg., l.Mai 1938, Nr. 1, S 11.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2