Heimat-Büchlein von Ternberg

38 Bald daraus gingen Werke und Schloß an die Familie „von Bohr" Uber. Karl Ritter von Bohr, dessen erste Frau Antonia in Ternberg begraben liegt, hatte mit der Herr ­ schaft Steyr langdauernde Streitigkeiten wegen der soge ­ nannten „Verlaßwälder". Die Besitzer der Herrschaft Steyr waren nämlich verpflichtet, jenen von Wendbach und Steg aus bestimmten Waldungen den Bezug von Holz und Kohle nach Bedarf und gegen gewisse Abgaben zu er ­ lauben. Diese Abgaben hießen „Verlaßgelder", die be ­ treffenden Wälder „Berlaßmälder". Nach einem Urbar — das ist ein Verzeichnis van Besitzungen und Rechten einer Herrschaft — vom Jahre 1666 waren den genannten Hammerwerken folgende Verlaßwälder zugewiesen: der Holzberg im Geißgraben, der unterm Schoberstein, der Berg unterm Torstein, der Hochbuchberg, die Weide auf der Dirn, der Mooralpenwald. Im Jahre 1798 erhielt Bohr über Ansuchen noch weitere Verlaßwülder zugewiesen. Ueber die Höhe der hiefür entfallenden Gelder entspann sich dann der Streit, den Bohrs Witwe noch weiterzuführen hatte, als dieser vor 1840 starb. Die Herrschaft Steyr zog schließlich den Kürzeren, die Verlaßgelder durften gemäß dem Vertrag vom Jahre 1667, den Max Graf von Lam- berg beim Ankauf der Herrschaft geschlossen hatte, nicht er ­ höht werden; denn dieser hatte sich damals verpflichtet, die Eisenkompagnie und was derselben anhängig, mit keinerlei Neuerung, Holz- oder Kohlsteigerung zu beschweren. Der folgende Besitzwechsel wurde schon erwähnt. Fürst Gustav von Lamberg, bezw. Graf Rudolf von Lamberg lösten sich dadurch am vorteilhaftesten von ihren Ver ­ pflichtungen, daß sie den gesamten Besitz kauften. Damit endete auch die Geschichte des Bergwerkes im Wendbach ­ graben. Schlos; Steg und Äunstmühle Johann Wallner.

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