Heimat-Büchlein von Ternberg
        
 29 Trattenbachern scheint besonders scharf auf die Finger ge  sehen worden zu sein. Am 17. August werden etliche Scharschacher von Tratten  bach bestraft, weil sie verbotene Taschenarbeit geleistet hatten. Kulturgeschichtlich bemerkenswert sind jene häufig wiederkehrenden Eintragungen, die sich auf das Familien  leben beziehen. „ . . . Am 3. Juni 1666 fällt in die Straff Sebaldt Wurmböck, umb willn er sein Weib vor der Zeit ge  schwängert, als um 25 Pf. Wachs . . ." Das ist so zu verstehen: Heiraten durfte nur jener, der Meister geworden war. Wurde er also vorzeitig Vater, so drohte ihm Strafe. Im schon erwähnten Handwerksbuch scheinen ferner einige Strafen samt deren Begründung auf, die uns heute wohl etwas spaßig anmutet. „25. Dezember 1685. — Barthol. Leschenkohl wegen seiner üblen Reden beim Meistermahl. Matthias Wendt- ner, ein Gsell und Stefan Leschenkohl, weil sie nächtlicher Weill ohne Halstuch und Überschlag aus dem hauß gegangen sind . . „2. Februar 1687. Firmaister Andree Leschenkoll weil! er für öffentlicher Lath gescholten .... Hans Adam Wendtner Firmaister, weil! er seinen Sohn nicht hat aufdingen lassen wollen .... Christoph Löschenkholl wegen einer unbefugten Zeugsbearbeitung. — Georg Löschenkholl wegen unrechtmäßigen Zaichen aufschlagen." Ueber diese Zeichen ist zu sagen, daß jeder Meister seine eigene Schutzmarke hatte — und auch heute noch hat — die nachzuschlagen bei schwerer Strafe verboten war. (32 Pf. Geldbuße, Schadensgutmachung, Ausschluß aus dem Hand  werk). Jeder Meister mußte für sein Zeichen einen sogenann  ten Zeichenbrief lösen, der nicht billig war. Alle von der Innung verliehenen Zeichen wurden in ein eigenes Zeichen  buch eingetragen. Mit seiner Führung wurden viele Streitig  keiten beendet. Die Zeichen selbst sind sehr mannigfaltig. Wir sehen einen Fisch, eine Krone, Glocke, Säge, Posthorn, die Welt  kugel, einen Schlüssel, eine Sichel, ja selbst sogar einmal auch den Teufel in höchsteigener Gestalt als solches Schutz  zeichen verwendet. Häufig kommen dazu noch die Anfangs  buchstaben des betreffenden Meisters. Zu ermähnen ist noch eine alte Handwerksordnung aus dem Jahre 1462 der Innung von Steinbach a. d. Steyr, die
        
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