Heimat-Büchlein von Ternberg

1!» forscher als fremde Namen bekannt sind. Diese Umformung ging besonders an beschränkt örtlichen Bezeichnungen vor sich. Mit der Ansiedlung des Menschen auf bestimmten Plätzen mar auch die Notwendigkeit gegeben, die einzelnen Besitzteile zu bezeichnen. Es ist wohl nicht zu bezweifeln, daß sich bei dem ausgesprochenen Sinn des Bauern, am Ueberlieferten festzuhalten, die damals aus ganz bestimmten Gewohnheiten zur Namensgebung heraus entstandenen Orts- und Flurnamen zum Großteil bis heute erhalten haben. Dabei will ich gar nicht bezweifeln, daß viele auch später erst entstanden sein können. So erinnern viele Namen daran, auf welche Weise die Wildnis in frucht ­ tragendes Land umgewandelt wurde, ob durch die Axt — — rat, — reit, — schlag, — oder durch Feuer — — brand. Schwand, Seng ... — Beispiele dafür sind in unserem Gemeindegebiet: Braunreit, Fahrreit, Pöllnreit, Rader,nair, Reitner, Schwandau u. a. Viele Oertlichkeiten wurden nach der Bodenform benannt. Dazu dienten die Bezeichnungen Leiten, Berg, Graben, Au usw., also: Schattleiten, Pleß- leiten, Böckleiten, Kienberg, Kochberg, Ternberg, Buchberg, Messererberg, Bäckengraben, Paukengraben, Schwandau, Eberlau, Wolfau. In den vorgenannten Bezeichnungen spiegelt sich auch das Landschaftsbild, ob offene, ebene oder bergige, bewaldete Gegend. Ebenso wurde auch die Beschaffenheit des Bodens zur Namengebung herangezogen: Lehm, Sand, Kalk, Stein. Loamerbauer, Kalchgrueb u. a. Eine Fülle von Bezeichnungen lieferten die Pflanzen aller Art, besonders unsere Waldbäume und die Tiere: Kronawetter, Eibenberger, Bichler, Erlgraben, Haselmair, Groß- und Klein-Holz, Felbermair, Wurmbach, Rehboden, Fuchsegg, Gaisberg, Rabenstein, Hintstein (Hinde — Rot ­ tier, weibliches Hochwild. Anm. d. Verf.). Diese könnten allerdings auch von Herrschaftsjägern in späterer Zeit gegeben worden sein. Schließlich drückt sich noch in vielen Namen das einstige Rechtsverhältnis der Bewohner zu ihren Grundherren aus; denn der herrenlose Boden gehörte diesen, die Besiedlung geschah in ihrem Auftrag, und nur der Ertrag des Bodens bezw. der Wirtschaft wurde gegen Leistung gewisser Abgaben verliehen. (Lehen, Lehner!) Aehnlich war es mit der Hube; nur das Aigen bezeichnete einen freien, nicht zinspflichtigen

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