Aufbau oder Zusammenbruch!

□ 41 □0 weiterhin von Ungarn zu versorgen. Bezüglich Bosnien und Herzegowina wären vom jugollawischen Staate Entschädigungen an Oesterreich und Ungarn, gemäß deren Aufwendungen dafür und dort geschaffenen Werte zu leisten. Die Oelterreichisch-Ungarische Bank wäre samt ihren Beltänden auf Grund des Quotenschlüffels zu liquidieren. — Die ungarischen Staatsschulden unter sich aufzuteilen, ilt Sache der ungarischen Sukzessions-(Erbfolge-)Staaten. Die Teilung der Kriegskoften hätte im umgekehrten Verhältnisse zu der auf die einzelnen Nationen entfallenden Zahl an Toten und Verwundeten ihrer Schlachtenteilnehmer zu erfolgen. Da Deutschöfterreich die größten Opfer an Menschen und Entbehrungen brachte, ist es nur gerecht, wenn es bei Hufteilung der geldlichen Kriegslaften bevorzugt behandelt wird, fallen ihm doch wesentlich höhere Laften durch die Versorgung seiner großen Zahl Invaliden zu, während die anderen Staaten den Vorteil der Erhaltung des größten Teiles ihrer arbeitsfähigen Männer genießen, daher leicht ein Opfer durch Uebernahme größerer Teile der Kriegsschulden bringen können. Die in den neuen Staaten liegenden Staats-Gebäude, -Grundstücke, -ontanwerke, -Fabriken usw., somt Einrichtung und Vorräten, werden in¬ ventarisiert und fallen gegen Uebernahme eines dem vollen heutigen Werte entsprechenden Staatsschuldenanteiles den betreffenden neuen Staaten, in denen sie gelegen sind, als Eigentum zu. Bei Staatswerken und -Fabriken wäre auch noch der Geschäftswert mit einzuschätzen. Weiters sind die Staatsbahnen samt rollendem und sonftigen Inventar, ebenso die Kriegsflotte von den betreffenden Nationalstaaten durch entsprechende Staatsschuldübernahme abzulösen. Die auf den erften Blick durch Abgrenzung der neuen Staaten leicht erscheinende Huffeilung der Bahnen erfordert jedoch eine genauere Behandlung hinsichtlich deren Bewertung, welche gerechter¬ weise nicht einfach auf Grund der zufallenden Kilometerzahl, sondern un¬ bedingt auf Grund des Rentabilitätsverhältnisses der einzelnen Strecken zum Gesamtnetze der Staatsbahnen erfolgen müßte. Es wäre sehr ungerecht, den verhältnismäßig armen Alpenländern die noch vom ehemaligen Kaiserstaate aus Itrategischen Gründen gebauten Alpenlinien, wie Tauernbahn, Pyhrnbahn usw. zu gleichen Werten anzurechnen, wie etwo dem tschecho-Nowakischen Staate und Galizien die reich rentierenden böhmischen Bahnlinien oder die Nord¬ bahnstrecken. Einen weiteren Gegenwert für Schuldübernahme könnten die in den Nationalstaaten gelegenen und an diese übergehenden ehemaligen Krongüter und Fideikommißbesitze bilden, welche ebenfalls samt Inventar zur Festlegung der zu übernehmenden Staatsschuldensumme den heutigen Verhältnissen entsprechend zu bewerten wären. So müßten eventuell noch weitere Objekte des früheren Staates als Gegenwert für zu übernehmende Staatsschulden gesucht und gefunden werden, um eine tunlichst gerechte Hufteilung zu finden, z. B. die vorgearbeiteten Pläne usw. für die böhmisch-mährischen Kanalprojekte, Rückzahlung der Staatssub¬ ventionen durch den Tloyd und die Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft usw. Für die Teilung der dann reitlichen alten Staatsschulden und der Kriegsanleihen könnte außer aus der Steuerleiftung ein Schlüffel auch noch aus der produktiven Bodenfläche — die unproduktiven Hochgebirgs-, Krumm¬ holz- und Sumpfgebiete wären auszuscheiden — in Verbindung mit der Bevölkerungszahl der einzelnen Nationalstaaten, aus den Realitätenwerten, dem Werte der Industrieunternehmungen usw. gewonnen werden.

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