Aufbau oder Zusammenbruch!

□ 36 □0 niemand gekümmert hat, für die sich keine Fürsorgeaktion unter hoher Protektion fand. Und ist es vielleicht besonders human, einen Einbrecher, einen Dieb, einen Mörder frisch zu bekleiden, ihn maskiert unter die an¬ ständigen Menschen zu bringen, die ahnungslos dann einem solchen Ver¬ brecher Vertrauen entgegenbringen und ihm dadurch geradezu erleichtern, sein Verbrechen gegen sie selbst zu begehen. Wenn die verschiedenen hohen und höchtten Protektoren und Protektorinnen der Sträflingsfürsorge-Vereine die Sträflingsfürsorge für so zweckmäßig, vorteilhaft und wünschenswert erachteten, hätten sie doch reichlich schönfte und beste Gelegenheit gehabt, die entlassenen Sträflinge auf ihren großen Gütern und Besitzungen unter¬ zubringen, statt sie durch neue Anzüge maskiert unter die andere Bevölkerung einzuschmuggeln. Dies scheint ihnen ober doch nicht behagt zu haben! Volkshygiene. Dieses Kapitel ist ein in sozialer Hinsicht wichtiges. Dieselbe hat mit ausreichendem Mutter- und Säuglingsichutz zu beginnen und hier ist der Dlatz für Fürsorgeaktion und-Vereine. Hier kann durchwegs Nützliches geleistet werden. Mutterfürsorge für minderbemittelte und arme Mütter durch Kost¬ beihilfen vor der Niederkunft und während der Wochen zur Kräftigung. Koftendeckung und Verpflegsbeiftellung für Hebamme und Wärterin, letztere zugleich als Hufsichtsperson für eventuelle vorhondene Kinder. An alle Krankenhäuser im Staate Deutschöfterreich sind von staatswegen Findelabfeilungen anzugliedern, in welchen minderbemittelte Mütter gegen mindesten Koftenersat, arme Mütter koftenfrei ihre Wochen verbringen können, wobei es keinen Unterschied bilden soll, ob es sich um éheliche oder un¬ eheliche Mütter handelt. Hieron anschließend wären weiters Kinderheime als Unterkunfts- und Erziehungsstätten für uneheliche und solche Kinder zu schaffen, deren Elfern infolge ihrer Beschäftigung oder großen Kinderzahl nicht die Möglichkeit geboten ist, den Kindern die nötige Pflege und Er¬ ziehung angedeihen zu lossen. In diesen Kinderheimen hätte die Aufnahme gegen feltzusetzende Mindest-Monats-Kostenvergütung zu erfolgen. Diese fest¬ gesetzten Monatsgebühren bilden zugleich für das Vormundschaftsgericht die Unterlage zur Festsetzung der Hlimentationsbeträge für uneheliche Kinder. In diesen Findelabteilungen und Kinderheimen wäre selbstredend der privaten Fürsorge und Wohltätigkeit weitgehendster Spielraum zu lassen. Diese Kinder¬ heime hätten der Kontrolle der staatlichen Obervormundschaft zu unterftehen. Durch diese Wohlfahrtseinrichtungen würde, glaube ich, der oft er¬ prefferischen Ausbeutung unehelicher Eltern, der Engelmacherei, sowie besonders der Kinderverwahrlosung und -Verwilderung und damit dem Verbrechertum wesentlich vorgebaut. Beihelfende Fürsorgeaktionen für minderbemittelte oder arme kinder¬ reiche Familien zur Erreichung ordentlicher, reinlicher Kleidung und guter Erziehung der Kinder sollten nicht vergessen werden. Schulhygiene, umfassend den schulärztlichen Dienft hinsichtlich Zahn¬ pflege, ansteckender Krankheiten, Unreinlichkeit usw. mit Strafen für die nachlässigen Eltern, Schulbäder im Sommer und Winter unter Hufsicht der Lehrpersonen und Beiziehung der Eltern. Tunlichste Einschränkung des Vertriebes der unsittlichen Literatur, Druck¬ schriften und Insertion solcher.

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