□ 34 □0 schaft und Lebensweise bemeilen werden soll, müllen wir vor allem nun sehen, daß den Arbeitswilligen Gelegenheit zur Arbeit und Verdienst geboten wird, und daß ihnen auch der nötige Schuß, Berücksichtigung und Förderung zuteil wird. Die für die Arbeiter wünschenswerten Schaffungen von Kleinwohnungen, sanitären und Fürsorgeeinrichtungen sind zur Genüge bekannt, als daß noch besonders darüber gesprochen zu werden brauchte. Es sei hier nur die von den Arbeitern verlangte Abkürzung der Arbeitszeit in Erwägung gezogen. Hiezu ist nun in erlter Linie darauf hinzuweisen, daß diese frage auch vom Standpunkte der Exiftenzmöglichkeit des Arbeitgebers betrachtet werden muß, denn wird der Arbeitgeber durch die Forderungen der Arbeiter zur Aufgebung seines Berufes veranlaßt oder direkt ruiniert, verliert auch der Arbeiter sein Unterkommen und die Verdienstmöglichkeit. Es kann der Landwirt, der Gewerbetreibende, der Industrielle, der Kaufmann usw. hinsichtlich der Arbeitszeitherabminderung den Bedienlteten, resp. Ar¬ beitern, nur bis zur Grenze seiner eigenen Beltandsmöglichkeit entgegen¬ kommen. Meiner Ansicht nach wäre die Feltsetzung einer Normalarbeitszeit von wöchentlich 50 Arbeitsitunden, als dezimal daher rechnungsmäßig auch günftig, festzusetzen und könnte jeder Beruf sich seine Einteilungen darnach treffen. Der Landwirt könnte an schönen Tagen und im Sommer mehr Arbeitsleistung beanspruchen und diese wieder an schlechten Tagen und im Winter durch geringere Arbeitsanforderungen ausgleichen. Die Industrie könnte von Montag bis Freitag fäglich 9, und Samstag vormittags 5 Stunden arbeiten lassen und nötige Ueberltunden besonders honorieren usw. Huch in diesem Belange kann nur verständnisvolle gegenseitige Rücksichtnahme zu befriedigendem, gedeihlichem Einvernehmen führen. Es muß jedes etwas nachgeben. Auch die Lohnforderungen dürfen nicht ins grenzenlose getrieben werden. Alters= und Invalidenversorgung. Es ilt Aufgabe der Republik Deutschöfterreichs, die Invalidenversorgung der unglücklich aus dem Kriege durch Verwundung arbeitsunfähig, invalid zurückgekommenen Vaterlandsverteidiger zu übernehmen und Ehrenpflicht der übrigen Staatsbürger, die Regierung hierin tunlichst zu unterstützen und das Möglichlte zur Linderung der bedauernswerten Lage derselben beizufragen. Es ilt aber auch Aufgabe der Nationalversammlung, endlich der Alters¬ fürsorge für die Arbeiter und Dienftboten aller Stände näherzutreten und auch diese Frage einer möglichst günftigen Lösung zuzuführen. Meiner Meinung nach ließen sich beide Fragen gemeinsam lösen, indem man — nach Muster des von Koiser Josef aus eingezogenen Kirchengütern geschaffenen Religionsfonds — durch Einziehung und Fortbewirtschaftung, unter Teilausschaltung und Abverkäufen, der Fideikommiß- und übergroßen Privatgüter einen „Alters- und Invalidenfonds“ schafft. Demselben wären weiters zuzuweisen: alle infolge Teitaments- und Erbenmangels dem Staate zufallenden Erbschaften. Ferners die unter „Steuern“ von mir vorgeschlagenen Arbeiter- und Dienstbotengebühren, welche somit eigentlich von den Dienstgebern bezahlte Altersversicherungsprämien bilden würden.
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