□ 52 □0 Entsendung von Verteidigern zur Verhandlung geben. Die Gerichtskosten wären dem Staate, die eventuellen Geldstrafen dem Religionsfonds vom ver¬ urteilten Ehefeil zu entrichten. Einer Verbesserung wäre das bürgerliche Gesetzbuch hinsichtlich der unehelichen Kinder dahin bedürftig, daß in Fällen zweifelhafter Vaterschaft die Alimentation eventuell auf mehrere in Frage kommende Väter aufzuteilen wäre. Eine Schädigung der Intereisen des Kindes wäre darin keinesfalls zu befürchten, denn ein gegen sein Gefühl genannter Vater dürfte sich des ihm aufgezwungenen Kindes kaum mit besonderer Liebe annehmen. Auch wäre jedenfalls festzusetzen, daß außereheliche Kinder dem Stande der Mutter entsprechend zu erziehen sind. Dadurch würden gewisse Anreize zu Aus¬ nützungen beseitigt, die darin liegen, daß berechnende weibliche Wesen aus ihrer Mutterschaft ein Geschäft zu machen trachten, indem sie vermögende Väter heranziehen. Die Vaterschaftsfrift im § 163 erscheint auch etwas weit erstreckt und dürfte eine Feftsetzung von mindeltens 200 und nicht mehr als 290 Tagen richtiger sein. Jugendfürsorge und =Erziehung. Ein besonderes Hugenmerk wäre im Volksstaate der Kinderfürsorge zuzuwenden und hätte dieselbe eine Hauptaufgabe des Vormundschafts¬ gerichtes im Zusammenarbeiten mit dem Ehegerichtshofe zu bilden, welch letzterer durch seine Tätigkeit Einblick in die Erziehungsverhältnisse in den Familien bekommt. Die Jugendfürsorge hätte sich aber besonders auch mit der Erziehung der außerehelichen, also der Elternfürsorge entbehrenden Kinder zu befassen. Die Gesetzesbeltimmungen über Eltern- und Kinderpflichten wären genauest zu überprüfen. Erfahrungsgemäß ergibt sich, daß der Keim zum Verbrecher in der mangelhaften Jugenderziehung zu suchen ilt und die meisten Verbrecher dadurch herzlose, ordnungs- und rechtsfeindliche Menschen geworden sind, daß sie, elternlos, bereits in ihrer frühelten Jugend herzlos unter fremde Menschen hinausgeltoßen wurden, die sie oft nur wie minder¬ wertige Lalttiere ausnützten. Kein mitfühlendes Herz finden sie, daß die in ihnen schlummernden, edleren Gefühle erwecken und pflegen und die schlechten ausmerzen würde. Ihr Leben bildet meilt nur eine Kette schlechtester und geringschätzenditer Behondlung. Kein Wunder, daß dodurch Menschen sich herausbilden und heranwochsen, die jedes Vertrauen auf Recht und Gerech¬ tigkeit verlierend, in den Mitmenschen nur Feinde, aber keinen Freund sehen. Viel wichtiger als die Fürsorge für verlorene Verbrechernaturen, welche nur in ganz ausnahmsweisen Fällen sich wirklich noch beffern lassen vielleicht 1 von 100 — erschiene mir diese Jugendfürsorge, welche das Verbrechertum wohl zum Großteile schon im Keime ersticken würde. Hieher gehört auch das nötige Verbot der Indianer-, Räuber- und Sherlock Holmes-Geschichten und die Förderung und Verbreitung schöner Jugendliterotur. Warum sind unsere schönen deutschen Märchen nicht in ähnlicher Ausgabe Itatt der Indianergeschichten billig zu haben? Gute Jugend¬ schriftltellerei wäre vom Staate zu fördern. Schulwesen. Huf diesem Gebiete wären durch eine Vereinheitlichung und unter¬ scheidende Rücksichtnahme auf die verschiedenen Kenntnisbedürfnisse für Stadt- und Landbevölkerung leicht wesentliche Verbesserungen zu erzielen.
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