□D 50 □0 Was die in Deutschölterreich vorherrschende katholische Religion an¬ belangt, so wollen wir, ausgehend von dem Wunsche, ihr tunlichst Achtung und Ansehen zu wahren, trachten, ihr anhaftende Mängel zu beseitigen. Ein Hauptmangel derselben beffeht in der Chelosigkeit der Priefter, welcher gar off Stoff für Witze gibt. Warum soll der katholische Priefter ein von Gott eingesetztes Sakrament nicht achten dürfen und geringschätzen müssen? Ist es außer vom sittlichen, nicht auch vom nationalen- und wirt¬ schaftlichen Standpunkte richtiger, daß der Priefter eine Ehe eingeht, dadurch seinem Volke näherkommt und für dessen Leben und Weben ein besseres Verständnis, ein Mitfühlen bekommt? Wird es nicht für manchen Landpfarr¬ herrn eine erwünschte geistige Beschäftigung sein, seine Kinder für den geist¬ lichen Beruf selbit vorbereiten und erziehen zu können? In den Kinderbewahr¬ und Schutzanstalten dadurch freiwerdende Plätze könnten für andere uneheliche oder pflegelose Kinder frei und besfer verwendet werden. Es wird auch von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sein, wenn der jetzige Mangel an Land¬ wirten nicht noch durch Entziehung für den geiftlichen Beruf erhöht wird. Das herzlose Versprechen von Kindern bei ihrer Geburt für den geiftlichen Stand, welches unglückliche, berufsfremde Wesen schafft, könnte dann als unvernünftig entfallen; es würde vermieden, daß aus solchen Kinderwidmungen auf die Mutter ein schiefes Licht herzloser, selbstsüchtiger Zueignung fällt. Eine Regelung des Peterspfennig wäre ebenfalls nötig, durch den vie Vermögen dem eigenen Lande entzogen wird. Derselbe wäre besser dem staatlichen Religionsfonds zur Rufbesserung der Lage des niederen Klerus zuzuführen. Die Geiftlichkeit soll ihren hohen Beruf der chriftlichen Erziehung und Nächttenliebe nicht entwürdigen durch hervortretende Teilnahme an den politischen Kämpfen und Hetzereien. Religionsfonds. Dieser bleibt in staatlicher Verwaltung, welche der Kontrolle der National¬ versammlung untersteht. Die Rechnungslegung über die Gebarung, welche zum Staatsvoranschlag gehört, hat jährlich zu erfolgen. Damit die kotholische Kirche nicht mehr auf das, sie im Ansehen herab¬ setzende, die gottesdienstlichen Handlungen entwürdigend ftörende Almosen¬ sammeln in Form des Klingelbeutels, der Opfergänge zum Alfare und der Opferstöcke angewiesen ist, wird für die Katholiken ein Religions-Kopfbeitrag pfarrweise eingeführt, welcher im Wege der Steuerämter dem Religionsfonds zufließt, der dafür die entsprechenden Kirchendotierungen und Gehaltsbe¬ streitungen an die katholischen Priefter laut feitzusetzendem Gehaltsschema vorzunehmen hat. Für den Religionsfonds würden Verwaltungskommissionen aus den Land¬ tagen zur länderweisen Verwaltung und Abrechnung eingesetzt. An der Spitze einer solchen Kommission hätte der jeweilige Landeshauptmann und der oberste katholische Kirchenrepräsentant des betreffenden Landes zu stehen. Cherecht und Kinderrechte. Einen Gegenstand dringendster Regelungsbedürftigkeit bildet das Che¬ recht. Es gab von jeher Anlaß zu üblen Nachreden für die kotholische Religion und das Papittum, daß auch in ihr das Geld, der Vermögende die Hauptrolle spielt, dem wahren Chriftentume widersprechend. Beim Adeligen,
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