□D 28 □0 seits gibt es allerdings wieder manche Gewerbe, welche fatsächlich schwer zu kämpfen haben. Es läßt sich nicht leugnen, daß dies hauptsächlich jene sind, in deren Gebiet die fabriksmäßige Erzeugung eingegriffen hat. Es läßt sich weiters auch nicht leugnen, daß dieses Eintreten der fabriksmäßigen Erzeugung bisheriger Handfertigkeitsartikel ein Zurückgehen der geschäft¬ lichen Kenntnisse, des geschäftlichen Interesses und Fleißes, und damit der geschäftlichen Tüchtigkeit in den betroffenen Gewerben naturgemäß nach¬ teilig zur Folge hat. Es läßt sich aber auch leider nicht leugnen, daß einen wesentlichen Anteil an ihrem Niedergange die Gewerbetreibenden vielfach selbst haben, weil sie mangels jeder Hufschreibungen keine Idee haben von ihren tatsächlichen Gestehungskosten, demzufolge in eine oft blindwütige Konkurrenz in Form von Preisunterbietungen verfallen, wobei sie meist ihre geringen Mittel und Vorräte — statt vorwärts zu kommen — aufzehren. Ruch für sie ist das Kapitel „Buchführungspflicht“ von größter Wichtigkeit. Für die Gewerbetreibenden ist aber noch etwas anderes wichtig. Die berufliche Organisation. Dieselbe kann aber zweckentsprechend nicht aus den bisherigen zusammengewürfelten Genosfenschaften erreicht werden, sondern muß auf einem genossenschaftlichen Zusammenarbeiten der miteinander in Beziehung stehenden Gewerbearten aufgebaut werden. Der Zweck dieser Genossenschaften muß sich u. a. außer auf allgemein wirtschaftliche Fragen, auf gemeinsamen Werkzeug- und Moterialeinkauf, auf Verkaufspreisfragen und auf Meisterorganisation hinsichtlich gegenseitiger Unterstützung in Personal¬ Angelegenheiten (Ruskunft usw.), gemeinsamen Moschinen-Ankauf usw. erstrecken. Zur Unterstützung des Gewerbeitandes seitens des Staafes ist von diesem jedem Kreisamte ein Gewerbekommisfär, ähnlich den Kommissären für Forst- und Landwirtschaft, beizugeben, welchem auch die Förderung der wichtigen, zu schaffenden gewerblichen Kreditinstitute zuzufallen hat. Die Errichtung eigener gewerblicher Kreditinstitute ist für den Gewerbestand von besonderer Bedeutung. Buchführungspflicht. Die Lalten, die unserem Staate aus den Sünden der früher Regierenden und deren Syftem erwachsen, sind ganz außerordentliche und es wird größter Sparsamkeit und vernünftigster wirtschaftlicher Arbeit bedürfen, damit unser junge Staat unter denselben nicht zusammenbricht, was naturgemäß einen unheilbaren Rückschritt zur Folge hätte. Der Wiederaufbau und die nötige wirtschaftliche Kräftigung des Staates, durch die Kräftigung seiner Bürger muß sich aus deren Arbeitsleistungen und deren verftändnisvoller Gemeinwirtschaft ergeben. Alle Stände müssen mit ihrer ganzen Tüchtigkeit, ihren ganzen guten Kräften zusommenarbeiten, um in dem bevorftehenden unter der Teuerung und den Material- und Lebensmittelschwierigkeiten besonders harten Konkurrenzkampfe mit den reichs¬ deutschen Fabrikanten und Landesprodukten der anderen Nationalstaaten erfolgreich zu bestehen. Aber auch die Regierung, resp. die Nationalversammlung, muß dieser zu gewärtigenden Verhältnisse voraussehend gedenken und die Bestrebungen der arbeitenden, produzierenden, steuerzahlenden Stände durch weise An¬ ordnungen unterstützen. Dies tut sie in nötiger Weise bezüglich des Bauern¬ und Gewerbeffandes, wenn sie für dieselben die Pflicht zur einfachen Buch¬
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