□ 24 □1 Zur Wahrung des staatlichen Ansehens und der Itaatlichen Intereilen nach Rußen gegen Nachborstaaten und Völker ist eine Staatswehr (Miliz) in beschränkterem Umfange als Wehrmacht aufzustellen, ähnlich der schweize¬ rischen Miliz mit drei- bis viermonatlicher Abrichtung, je nach Bedarf zu verschiedenen Jahreszeiten, also Bauernstand im Winter, Lehrer u. a. im Sommer usw. Es wäre hiebei ein Hauptaugenmerk auf die Dienstesvor¬ schriften für das Offizierskorps zu richten, deren Verfallung eine derartige sein müßte, daß einer arbeitsfremden Zeitvergeudung der Offiziere und Ab¬ wendung auf vergnügliche Gebiete wegen ungenügender Beschäftigung tun¬ lichst vorgebeugt würde. Es müßte eine Entlassung minderwertiger Offiziere, die durch ihren Lebenswandel öffentliches Hergernis geben oder die ihren Dienft interesselos vernachläfligen und ihre Dienstesaufgaben auf die Unter¬ offiziere abwälzen, vorgesehen sein; ebenso für Unteroffiziere, die bestech¬ lich oder unehrlich sind. Nur in Deutschölterreich gebürtige Offiziere und Unteroffiziere wären anzustellen und dabei noch deren Beliebtheit bei ihrer früheren Monnschaft mit Rücksicht auf ihr menschliches Verhalten, sowie ihre Ehrenhaftigkeit und Unbestechlichkeit zu überprüfen. Auch eventuelle verwandtschaftliche Beziehungen zu den nochbarlichen Notionalitaaten wären zu beachten, um nicht wieder der Verräterei ausgeliefert zu sein. Der Mannschaft müßte es frei stehen, sich als Unteroffiziers-Rspiranten zu längerer Dienltleiltung behufs nochherigen Übertrittes zur Gendarmerie anzumelden. Staatseinnahmen — Steuern. Im Steuerwesen wäre die Tendenz der Entlaftung der Minderbemittelten und Minderverdienenden im Wege der Progression weiter zu verfolgen und¬ zu einer gerechten Ausgestaltung und Durchführung zu bringen. Es wären demnach zu schaffen: eine stark progreslive Kriegsgewinn- und Erbsteuer, mit Festletzung einer Erbschaftsgrenze zugunsten der zu schaffenden staat¬ lichen Hlters- und Invalidenversorgung; eine progressive Wohnungssteuer mit besonderer Ergreifung der Luxuswohnungen, Schlösfer und Villen usw. und Befreiung der Kleinwohnungen; eine vom Dienst- oder Arbeitgeber zu eistende Dienstboten- und Arbeitergebühr; eine progreslive Grundbesitzsteuer nach der Größe des Besitzes und der Extragfähigkeit des Bodens; eine Kapital¬ steuer für Vermögen physischer oder juridischer Personen, insbesonders der Großbanken und Unternehmungen, wobei auch den fortwährenden Kopitals¬ erhöhungen vom steuertechnischen Standpunkte besondere Hufmerksamkeit zu schenken wäre; eine Straßenerhaltungsumlage für Fahrzeuge aller Art, insbesonders der Automobile; eine Übertragungsgebühr für alle Arten von Verkäufen und Übertragungen; Vorschreibung der Legung gestempelter Rech¬ nung für die Gültigkeit aller betätigten Verkäufe und Besitzübertragungen, hiezu Ausgabe von gestempelten Rechnungszetteln für den Kleinverkehr. Abschaffung aller Steuer- Gebühren- usw. -Befreiungen für weltliche und geiltliche Personen und Besitz. Die Steuern von wohltätigen und wissen¬ schaftlichen Instituten und Stiftungen können durch von der Notionalver¬ sammlung zu genehmigende Subventionen ersetzt werden. — Offene Steuer¬ praxis zur Verhinderung von Steuerprotektionen und Steuerschikonen. Alle Arten von Porto- usw. Befreiungen haben aufzuhören; für die einzelnen Staatsverwaltungsabteilungen (Staatssekretoriate) sind ähnlich den
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