Aufbau oder Zusammenbruch!

□ 20 □ Die selbltändigen Frauen wählen mit dem Stande ihres Berufes, die übrigen mit dem Stande ihres Mannes; Pensionisten und Altersversorgte mit ihrem früheren Berufsstande. An dieser Stelle sei betont, daß für Abgeordnete nur die Tages-An¬ wesenheitsdiäten mit Zu- und Heimreisetagen und Freifahrt auf den Bahnen eine gerechte Entschädigung bilden, ein Grundsat, der von allen ehrlichen Volksvertretern ausschließlich als richtig anerkannt ist und daher wieder zur Geltung gebracht werden muß. Wahleinkeilung für die Staatsversammlung. Die Wahlen für die Staatsversammlung finden nach den geschaffenen Kreisen und geteilt nach den drei Ständen: „Arbeiter, Bauern, Bürger“ sowie nach männlichen und weiblichen Wählern statt. Jeder Wahlberechtigte des ersten Standes bekommt einen roten, des zweiten Standes einen grünen, des dritten Standes einen blauen Stimmzettel, welche wieder durch große m und w, nach männlichen und weiblichen Stimmen unterschieden sind. Huf je 9000 männliche und auf je 11.000 weibliche Stimmen zusammen entfällt ein Volksvertreter, somit ist 20.000 die Mandatschlüsselzohl (Wahl¬ zahl). Es können auch weibliche Wahlwerber seitens der einzelnen Parteien in ihre Wahlwerberliften aufgenommen werden. Die Wahlen erfolgen partei¬ mäßig, die Stimmzettel werden auf den Namen der Partei ausgestellt. Jede Partei, die über eine entsprechende Anzahl Stimmen verfügt, somit als ernst zu nehmen ist, kann für jeden Wahlkreis eine Wahlwerberliste aufstellen und anmeldens Nach Maßgabe der auf die Partei im Wahlkreise entfallenden Stimmen erscheinen unter Berücksichtigung obiger Schlüsselzahlen eine ent¬ sprechende Anzahl Wahlwerber gewählt. Gegenüber obigen Schlüsselzahlen in verschiedenen Kreisen überschüssige oder zu geringe Stimmenzahlen einer Partei sind im betreffenden Lande auf Grund obiger Schlüsselzahl zur Er¬ reichung weiterer Mandate den Kreisen mit den nächstmeisten Stimmen dieser Partei zuzuzählen. Die Gesamtzahl der Mandate richtet sich nach der Zahl der abgegebenen Stimmen in den drei Gruppen. Einer Frage sei hier Erwähnung getan, ob es nicht zweckmäßig wäre, ein zweites Haus, das „Ständehaus“ oder „Berufsparlament“ für die wirt¬ schaftlichen Staatsfragen als beratendes Organ zu schaffen, dessen Mitglieder auf Grund wirtschaftlicher Tüchtigkeit nach den Berufsgruppen der drei ar¬ beitenden Stände zu wählen, resp. zu entsenden wären. Eventuell könnten die Landtage oder Gemeindeausschüffe auf Grund dieser Gesichtspunkte gewählt werden, da es für das Staatsleben nicht vom Vorteile sein kann, wenn alles nur vom politischen Machtstandspunkte aus behondelt wird. Verwaltungsreform. Nun kommen wir zu einem Gegenstande, der schon viel Kopfzerbrechen verursacht hat, weil es eben wirklich dringendft und gewaltig zu reformieren, zu vereinfachen, zu sparen gibt; nur dürfen wir die Sache nicht so an¬ fangen, wie dies unterm verstorbenen alfen Koiser geschah. Wenn zum Reformwerke eine Anzahl Herren zusammenberufen werden, die zufolge ihrer Abltammung oder hohen Beziehungen wenig Gelegenheit hatten, sich bei wirklicher Arbeit praktilch zu betätigen und geeignete Erfahrungen zusammeln, so dürfte dies wohl nicht der richtige Weg zu wirklich guten Reformen sein.

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