□D 18 □0 bringen. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, möchte ich nun gewisser¬ maßen programmatisch einige mir besonders wichtig für das Gedeihen unseres jungen Staatswesens erscheinende reformbedürftige Teile der alten Staatseinrichtung besprechen und Vorschläge zur Besserung machen. Durch deren Berücksichtigung würden wichtige Streitpunkte ausgeschaltet und damit die Grundlage für ein längeres gemeinnütziges Zusammenarbeiten der verschiedenen Parteien unseres Staatswesens angebahnt. Wir brauchen dieses Zusammenarbeiten aller Stände und Parteien im Intereile unseres schwer geschädigten Volkes und geschwächten Staates, zu desfen Wiederaufbau, zur Stärkung und zur Heilung der erlittenen Schäden. In erster Linie ist wirtschaftliche Betätigung und fleißige Arbeit, und zu diesen wieder innere politische Ruhe dringendlt nötig. Jede Partei muß im Intereise des Ganzen etwas nachgeben und entgegenkommen. Freistaat (Republiß). Bereits im Abschnitte IlI habe ich meine diesbezüglichen Anlichten zum Rusdrucke gebracht. Ich würde es für vollständig verfehlt halten, die Wieder¬ einsetung des gänzlich abgewirtschafteten Herrscherhauses ins Ruge zu fassen, welche uns über kurz oder lang doch wieder die alten nachteiligen Zustände einseitiger, auf der Offiziersmacht und Adelsprotektionswirtschaft aufgebauter Familienpolitik brächte, unter der das öffentliche Leben leider ganz unglaublich korrumpiert wurde. Wir wollen einen Staat, in dem nicht der beste Heuchler, Duckmäuser und Schliefer, oder der größte Dummkopf, weil er zufällig ade¬ ligen Namen führt, sondern der tüchtige, fleißige, wirtschaftliche und ordent¬ liche Mensch es vorwärts bringt, mit einem Worte einen Staat, in dem der Mensch nicht nach Abitammung, Katzbuckeln oder Kirchenrutschen, sondern nach fähigkeit, Leiftung, wirtschaftlicher und solider Lebensweise gewertet wird. Nur derjenige, der durch geistige oder der Hände Arbeit gutes leiftet, ist ein wertvolles Glied für den Staat, ist ein vollwertiger Staats¬ bürger, ein schätzenswerter Mitbürger. Staatsbürger. Als Bürger der Republik von Deutschöfterreich gilt gegenwärtig jeder, der jetzt in selber wohnt und sich zu selber als Deutscher bekennt, Alle anderen gelten als Husländer. Im Lande nicht gebürtige oder erst durch das frühere Heimatsgesetz zultändig gewordene haben einen Treueid dem Staate Deutschölterreich zu leiften und sich zur deutschen Staatssprache zu bekennen, widrigens sie ihrer Ansäffigkeit verlustig gehen. Nachträgliche Umgehung oder Nichtbeachtung des Eides müßte den Verluft des Heimats¬ rechtes nach sich ziehen Die seit Kriegsbeginn in Deutschösterreich ein¬ gewanderten Perionen haben in ihre Heimat unverzüglich zurückzukehren, sie können die Staatsbürgerschaft jetzt nicht erwerben. Künftig ist die Hufnahme von Ausländern in den Staatsverband nur nach zwölfjähriger Seßhaftigkeit auf Grund eines Ansuchens an das be¬ treffende Land möglich, welches eine etwaige Bewilligung auf Anhörung der Kreis- und Ortsbehörde erteilt, in denen der Anluchende seinen Wohnsitz gewählt hat. In Ausnahmsfällen kann die Dauer der Seßhaftigkeit ab¬ gekürzt werden.
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