□ 16 1 endlich wegen dei günltigeren Bahnverbindung den Gerichtsbezirk Maria-Zell. Niederölterreich gibt ab: an Oberöfterreich: die Bezirkshauptmannschaften Amftetten, Gaming, Scheibbs, den Gerichtsbezirk Ubbs und die Stadt Woidhofen a. d. Obbs. Die Grenze zwischen den beiden Oesterreich würde dem¬ nach nicht mehr, ganz unbegründet und unzeitgemäß, eine kurze Strecke die Enns bilden, wir hätten demnach nicht mehr ein Oesterreich ob und unter der Enns, sondern ein Ober- und Niederösterreich. Oberöfterreich erhält: außer vorstehenden Gebieten noch die deutschen Gebiete Südböhmens und die Bezirkshauptmannschaft Liezen, sowie die Gerichtsbezirke Rußee und Irdning von Steiermark. Oberöfterreich gibt dagegen ab: die Bezirkshauptmannschaft Braunau a. Inn und die Gerichtsbezirke Frankenmarkt und Mondsee an Salzburg. Salzburg erhält: außer vorerwähnten Gebieten die Gerichtsbezirke Gröbming und Schladming und von Boyern das Berchtes¬ gadener Land mit Reichenhall. Salzburg gibt dafür ab: die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg an Kärnten, den Gerichtsbezirk Lofer an Tirol. Kärnten erhält: die Bezirkshauptmannschaften Tamsweg und Murau und die Gerichtsbezirke Lienz und Weißenfels. Steiermark gibt ab: die Bezirkshauptmannschaften Liezen, Gröbming, Murau und den Gerichtsbezirk Moria-Zell. Steiermark erhält dafür: die deutschen Gebiete der Komitate Eisen¬ burg und Zala. Es würde damit noch mehr, was es immer war, die Murmark, da in ihrem Gebiete weder die Stadt Steyr, noch auch der Fluß Steyr sich befand oder befindet, Es hätte dann, wie auch die anderen Länder, eine ab¬ gerundete Form gewonnen, mit zentral gelegener Houptstadt. Ein Steyrmark müßte eigentlich aus dem Gebiete der Steyr und Enns beftehen und die Bezirkshauptmann¬ schaften Steyr, Amitetten, Kirchdorf, Liezen und die Gerichtsbezirke Eisenerz, Waidhofen a. d. Ubbs und Enns mit der Hauptstadt Steyr umfassen. Tirol würde bei Abgang des Gerichtsbezirkes Lienz und Zu¬ gang des Gerichtsbezirkes Lofer ziemlich gleich bleiben. Der Entfall des ewigen Zankapfels Welschtirol sollte eigentlich nicht als Verlust gelten. Den Deutschtirolern könnte ein Gebietszuwachs infolge ihrer geographischen Lage nur noch geboten werden im obersten Lechtale, wogegen Liechtenltein an Vorarl¬ berg anzugliedern wäre. Dagegen müßte, als Anerkennung für seine treue Mitkämpferschaft, Tirol von den anderen deutschöfterreichischen Landen ein Vorteil dadurch ge¬
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