Robert Stumpfl - Das alte Schultheater in Steyr

7 ordnung. Unter Maximilian II., der eine Lösung der Religionsfrage auf dem Wege des Kompromisses anstrebte, hatten die Protestanten in Österreich nichts- zu befürchten. So fiel Brunners Wirken als evangelischer Schulmeister in -eine wenigstens in Bezug auf religiöse Kämpfe relativ ruhige Zeit. Doch war ihm deshalb kein sorgenloses Leben beschert, wie wir aus einigen Briefen und Eingaben an den Rat (seit 1563) ersehen können"). Mit -einem Jahresg-ehalt von 100 fl., wovon -er noch seine Kollegen bezahlen mußte, konnte der in feiner Gutherzigkeit -allzu frei ­ gebige Schulmeister auf die Dauer nicht sein Auskommen finden. Und er war nicht der Mann, durch energisches Auftreten bei einem sparsamen Rat eine höhere Besoldung zu erwirken. Nachdem er sich, wie aus einer späteren Eingabe vom 19. März 1567 hervorgeht, schon 1559 beschwert und man ihn unter Hinweis auf seine Jugend vertröstet hatte, suchte er am 19. Juli des Jahres 1563 ganz be ­ scheiden um Enthebung vom Schuldienst -an, mit der Begründung, „das ich ge ­ dacht sey, meine stndien noch w-eitter zu promovieren, vnd mich von dem elenden Schuelregiment, deren mier schier je lenger je weniger.gelegen sein will, admini- strirung oder Pr-edig-tambt in dem namen gottes zu -beg-eben". Auf der Rückseite von Brunners Schreiben ist der darauf erfolgte Ratsbeschluß vermerkt"): „der Herr BurgermaistM soll Etliche Herrn des Rats zu sich Erfordern vnd mit dem Schuellmaister Handlung Pflegen. Dann Er alhir bey seinem habenden Dienst noch länger -uns Erhalten werden möchte". (Aus -der Eingabe vom 19. März 1567 erfahren wir dann, daß ihm „zweihundert floren völligMi-ch sein bewilligt wor ­ den".) Am 19. März 1567 richtet Brunner wieder ein umfängliches Schreiben an den Rat"), darin -er abermals um Entlassung ansucht, da er sich in seiner „langwirigen Leibesschwache-it .... aus unvermögenheit vorgepflegt-er Arbeit in die leng vorzuftehen nit khan tauglich befinden". Er habe vor, sich „noch ein Meines zeit anff -ein -christliche Universität zu beg-eben" oder sich um eine „ge ­ ringere Condition" zu bewerben: „dann ob ich woll nit -ganz vnd gar zweiflen soll, ich möge dann mit Verleihung göttlicher genaden zu voriger sterckh vnd lei- besvermögenheit widerumb khumen, so seyn doch andere groß« Ursachen, die mier solchen Schuldienst, vnd darinnen unvermeidliche Arbeit gantz schwer vnd hifüran gantz unertreglich machen. Dann für das Erste, so hat es mit mir diese neun jar her ein solche ungelegenheit wegen der Bestallung gehabt, das ich noch auf dato nit wissen khan, ob mier nemli-ch-auff mein Person in Sunderheit ein einige be- soldung, sie habe gleich -großen oder Meinen namen, sey gegeben worden". Dar ­ auf rechnet er dem Rat seine Auslagen vor. Dabei muß -er allerdings, was ihn seine Freigebigkeit noch kostet „alhir beruhen lassen, vnd wais solche beschwör nie- m-andt zu Magen, -als eben mir selber, der i-ch von -etlichen gar zu zerli-ch vnd Stehrer Stadtarchiv XI. 36, 27. i") Rolleber hat dies übevsehen. A'bgedruckt bei Rolloder S. 14 ff.

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