Robert Stumpfl - Das alte Schultheater in Steyr

25 schäftigt sich der Rat zum erstenmal wieder mit Komödienaufführungen. Wir lesen im Ratsprotokoll vorn 10. Februar^): „Vern-er hat der burgermeister fur- bracht das der Schuel Reator alhie für herkhumen Mit anzaigung, das Er ainem Ersamen Rath zu ehren vnd der Iugennt zur Hebung ain Comedy oder Spill angericht. Wann es nun ainem Erbarm Rath gesellig, walt Er solche Comedy auf dem Ratthaus; oder in der Schnell halten. Ist verlassen, weill noch dise Wochen etliche Herrn aines Ersamen Ratts verraisen werden, Das derwegen der Herr burgermaister amen ganzen Rathauß Morgen aufgen lassen soll / Vnnd weill hieuor sonderlich von Pegeo als offt ain Verehrung beschehn, Vnd dise Comedy dem Jetzigen Rector auch nit geringer bemuhung gegeben hat, So soll derhalben bey der Cassa nachgesehen werden wieuill vorher gegeben worden, das solls Jezo auch tragen." Dazu ein Ratsbeschluß vom 7. Mä-rzb^): „Magister Georgen Maurits Schuel Rectorn alhie ist für die ainem Ersamen Rath zu ehren angsrichte Vnd / Jetzt uerschinen Vasching / gehalten Com-edj von gemainer Statt wegen Zwelf Taller Zuueveh ren verw illigt " o °) . Wir gehen Wohl kaum fehl, Wenn wir aus den angeführten Stellen der Pro ­ tokolle schließen, daß die -erste (zumindest öffentliche) Schulaufführung unter Mau ­ ritius -erst im Fasching des Jahres 1578 stattgefunden hat. Und was ist nahe ­ liegender, als -daß der neue Rektor diese Gelegenheit benutzte, um für seine Schule Propaganda zu machen und gleichzeitig sich selbst gegen etwa erhobene Beschwer ­ et Rpr. 1878 (6, 32). Rpr. 1578 (6, 103). Wir dürfen also annehmen, daß 12 Taler die schon zu Brunners Zeit übliche Ver ­ ehrung für Komödien ausmachten. Bekanntlich stellten im 16. Jh. die Schulkomödien eine fixe Einnahmsquelleder Schulmeister dar. So wird in -der Salzburger Schulordnung von 1575 der Gehalt des Schulmeisters festgesetzt: „außerhalb was er mit Publicis illis spectaculis Khan erobern" (vgl. Artur Kutscher, Das Salzburger Barocktheater 192-t, S. 20). Ob zu den Aufführungen in Steyr ein Eintrittsgeld etngehoben wurde, ist nicht zu entscheiden, da jede Nachricht hierüber fehlt. In Nörd-lingen betrug -der Eintrittspreis für Schulkomödien ca. 2 Pfennige; 1578 ermähnt der Rat die Meistersinger, daß sie „von den zuschern mehr ntt nemmen, dann bisher gebreuchig geweßen"; und 1580, daß sie „die leüth nit vbernemen sollen" (Karl Trautmann, Archivalische Nachrichten über die - Theater- zustände der schwäb. Reichsstädte im 16. Jh., S. 44 f.). Fiel einmal die jährliche Schulauf ­ führung aus, so sah sich der Rat mitunter veranlaßt, -den Rektor Äasür zu entschädigen. In Jglau zählte der Rat 1594 „anstatt der Comedia" 2 Schock Groschen/ 1596 sogar 3 Schock (Julius Wallner, Gesch. d. k. k. Gymnasiums zu Jglau, Gymn.-Progr. 1880/81). In Lünebnrg bekamen der Conrector sowie seine Kollegen „weil er vergangen vastelavent nicht agiret hat" seit 1611 regelmäßige Entschädigungen, bis 1622 der Rat beschloß, „das hinsüro keine Comoedien mehr sollen agiret werden vnd ist den Herrn Collegen an der Schüele, so Ihren genieß daruon gehabt, alß dem Cantori vnd Subconrectori deswegen zur Recom- pans Jährlich vff Michaelis 60 M. Lubisch zu entrichten verordnet worden" (Karl Theodor Gaedertz, Archivalische Nachrichten über die Theaterzustän-de von Hildesheim, Lübeck, Lü- neburg im 16. und 17. Jh., Bremen 1888, S. 68 s.).

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